Bundeskartellamt weitet seine Ermittlungen gegen Amazon aus
Die laufenden Wettbewerbsverfahren des Bundeskartellamtes gegen den Online-Händler Amazon werden ausgeweitet. Das ist möglich, weil seit der Aufnahme der Ermittlungen der Spielraum der Behörde für solche Fälle erweitert worden ist.
"Wir untersuchen in den beiden Verfahren, ob und wie Amazon die Geschäftschancen von Händlern, die im Wettbewerb zu Amazons eigenem Handelsgeschäft auf dem Amazon-Marktplatz tätig sind, beeinträchtigt", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Mit den neuen Befugnissen, die gerade auch die Macht von Plattformbetreibern eingrenzen sollen, könne man wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen effizienter aufgreifen als bisher.
Wie Mundt weiter ausführte, falle der Konzern definitiv unter die Bestimmungen der neuen Befugnisse: "Amazons Betrieb des wichtigsten Handelsmarktplatzes im Bereich des E-Commerce räumt dem Unternehmen eine Schlüsselposition ein, die eine weitreichende Regelsetzungsmacht für den Wettbewerb auf der Plattform umfasst", sagte er.
Das zweite Verfahren behandelt das Problem des sogenannten Brandgatings. Das Bundeskartellamt untersucht hier mögliche Benachteiligungen von Marktplatzhändlern durch verschiedene Instrumente Amazons, wie beispielsweise Vereinbarungen mit Markenherstellern, die die Zulassung oder den Ausschluss von bestimmten konkurrierenden Anbietern vom Amazon-Marktplatz betreffen.
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Wie Mundt weiter ausführte, falle der Konzern definitiv unter die Bestimmungen der neuen Befugnisse: "Amazons Betrieb des wichtigsten Handelsmarktplatzes im Bereich des E-Commerce räumt dem Unternehmen eine Schlüsselposition ein, die eine weitreichende Regelsetzungsmacht für den Wettbewerb auf der Plattform umfasst", sagte er.
In die Tiefe der Algorithmen
Im Ersten der beiden Verfahren, die sich auf bestimmte Verhaltensweisen Amazons beziehen, untersucht das Bundeskartellamt die Preiskontrollmechanismen. Es geht dabei um eine automatisierte Überprüfung der Preissetzung von Dritthändlern auf dem Amazon-Marktplatz. Die Anwendung dieser Mechanismen kann dazu führen, dass Händlerangebote für Endkundinnen und Endkunden weniger gut auffindbar sind oder sogar gesperrt werden, während Amazons eigene und weniger attraktive Angebote in den Vordergrund gestellt werden.Das zweite Verfahren behandelt das Problem des sogenannten Brandgatings. Das Bundeskartellamt untersucht hier mögliche Benachteiligungen von Marktplatzhändlern durch verschiedene Instrumente Amazons, wie beispielsweise Vereinbarungen mit Markenherstellern, die die Zulassung oder den Ausschluss von bestimmten konkurrierenden Anbietern vom Amazon-Marktplatz betreffen.
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