Neue Elektroautos müssen ab heute akustische Warnsignale abgeben

Heute beginnt das zweite Halbjahr von 2019 und der 1. Juli ist auch traditionell ein Tag, an dem neue Gesetze und sonstige Regelungen in Kraft treten. Das gilt auch für Elektrofahrzeuge, denn alle vierrädrigen Elektroautos, die ab heute zugelassen werden, müssen unter bestimmten Umständen einen Warnton abgeben.
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Tesla

Infografik: Diese Elektroautos rollen am weitesten Diese Elektroautos rollen am weitesten
Elektroautos sind zweifellos die Zukunft der Mobilität, besonders in Städten gehören sie schon jetzt zum alltäglichen und ganz normalen Anblick. Ein großer Vorteil ist, dass die Lärmbelastung erheblich reduziert wird. Doch das ist nicht für alle etwas Gutes, denn Fußgänger und Radfahrer verlassen sich auch auf das Hören, wenn sie am Straßenverkehr teilnehmen.

Acoustic Vehicle Alert System

Elektroautos sind aber praktisch lautlos und das ist auch der Grund, warum die Europäische Union ab heute ein Gerät vorschreibt, das ein Warngeräusch abgibt. Das so genannte Acoustic Vehicle Alert System (AVAS), das ab heute für alle neuen Hybrid- und Elektrofahrzeuge vorgeschrieben ist, hat ein Warnsignal zur Folge, das bis zu einer Geschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde sowie beim Rückwärtsfahren aktiv sein muss.

Der Grund für die Aktivierung bei niedriger Geschwindigkeit ist, dass die EU der Ansicht ist, dass über 20 km/h das Abrollgeräusch der Reifen lauter ist und zwar auch als das Motorengeräusch moderner Verbrennungsautos. Kurzum: Das Auto ist dann laut genug. Es gibt aber auch Organisationen (via BBC), die fordern, dass das Warngeräusch dauerhaft zu hören ist.

Wie das Geräusch klingen soll und darf ist teilweise vorgeschrieben, teilweise den Herstellern überlassen. Im Wesentlichen soll es "vergleichbar" (aber nicht gleich) zu einem Fahrzeug gleicher Klasse klingen. Wer indes besonders dramatisch durch die Stadt cruisen will und auf die Idee kommt, Wagners Ritt der Walküren einzustellen, der hat Pech, denn Musik ist nicht erlaubt.

Technisch ist unter anderem eine Lautstärke zwischen 56 dB(A) und maximal 75 dB(A) vorgeschrieben. Autofahrer können das Geräusch auch manuell deaktivieren, beim Start muss es aber an sein. Das Warngeräusch wird ab 2021 für alle elektrischen Fahrzeuge Pflicht, für Bereits-jetzt-Besitzer ist dann also nachrüsten angesagt.
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