Schluss mit Zögern: Netzagentur zwingt zu deutlich höheren 5G-Geboten

Bei der Versteigerung der 5G-Frequenzen wurden unrühmliche Premieren erreicht. Noch nie hat das Verfahren zur Verteilung der Frequenzen so lange gedauert, deshalb schreitet jetzt erstmals die Bundesnetzagentur in den Bieterwettstreit ein. Ab sofort sind alle Anbieter, die ein höheres Gebot abgeben wollen, dazu gezwungen, deutlich mehr Geld auf den Tisch zu legen.

Statt 3 Millionen müssen Mitbieter jetzt mindestens 13 Millionen drauflegen

Der Modus der aktuellen Frequenzversteigerung in Deutschland ist klar: Der Abschluss wird erst erreicht, wenn kein Bieter mehr ein Gebot einreicht. Mit 460 Bietrunden auf insgesamt 41 Frequenzblöcke wurde im Vergleich mit vorausgegangenen Versteigerungen dieser Art aber ein neuer Rekord in Sachen Laufzeit der Versteigerung aufgestellt. Zum Vergleich: 2010 war die Versteigerung nach 224 Runden abgeschlossen. Um die Bieter zu mehr Bewegung zu zwingen, hat jetzt die Bundesnetzagentur Anpassungen an der laufenden Versteigerung vorgenommen. Infografik: 5G - Hohe Erwartungen, niedrige Zahlungsbereitschaft5G - Hohe Erwartungen, niedrige Zahlungsbereitschaft Wie die Behörde gegenüber dem Handelsblatt mitteilt, hat man elf Wochen nach Start der Aktion die Mindestgebote sehr deutlich angehoben. Seit Mittwochmittag müssen die Netzbetreiber das aktuelle Höchstgebot um mindestens 13 Millionen Euro überbieten. "Ziel ist eine Beschleunigung der Auktion", so ein Sprecher der Netzagentur gegenüber der Zeitung. Die Versteigerung konnte auch in den vergangenen Wochen nicht abgeschlossen werden, weil sich die Unternehmen im Streit um einzelne Frequenzblöcke mit kleinen Mindestgeboten blockierten.

Dieser Entwicklung war vorausgegangen, dass die Netzagentur die Mindestangebote am 10. April auf einen Wert von 2 Prozent des Höchstgebotes abgesenkt hatte - bei den meisten Blöcken lagen die Mindestgebote damit bei 2,5 bis 3 Millionen Euro. Wie Experten immer wieder bemängelten, sei dieser für das Ende der Auktion übliche Schritt deutlich zu früh erfolgt. Die Folge: Die Anbieter waren mit den in Relation sehr kleinen Mindestangeboten keinem Druck ausgesetzt, bei dem Bieterwettstreit starke finanzielle Zeichen zu setzen und begaben sich in Abwartehaltung.

Jetzt eben mit Zwang

Die drastische Erhöhung der Mindestgebote wird durch eine Sonderregel in den Auktionsbedingungen möglich, die der Netzagentur eine Festsetzung von genauen Beträgen erlaubt. Wie Professor Vitali Gretschko vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung gegenüber dem Handelsblatt formuliert, sieht er in dieser Entscheidung aber nur ein Ausbessern der Fehlentscheidungen der Behörde: "Eine Maßnahme, die spät kommt und nicht nötig gewesen wäre, wenn man von Anfang an alles richtig gemacht hätte."
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