Benachteiligend: Gericht untersagt Wahl-O-Mat in seiner aktuellen Form

Der beliebte Wahl-o-Mat, mit dem man die politischen Themen von Parteien vergleichen kann, um die höchste Übereinstimmung mit seiner eigenen Meinung herauszufinden, ist heute zwangsweise abgeschaltet worden. Hintergrund ist eine Klage, die den Machern eine Benachteiligung kleinerer Parteien vorwirft.
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Wahl-o-Mat
Das Verwaltungsgericht Köln hat heute entschieden, dass der Wahl-o-Mat für die Europawahl in seiner aktuellen Form abgeschaltet werden muss. Der Betreiber, die Bundeszentrale für politische Bildung, hat sofort darauf reagiert und das Angebot offline gesetzt. Wer jetzt die URL für den Test aufruft, wird zu einer Übersichtsseite der Bundeszentrale für politische Bildung weitergeleitet, die auf das Gerichtsurteil verweist.


Dort ist derzeit folgendes zu lesen:

  • Hinweis: Der Wahl-O-Mat zur Europawahl 2019 ist aktuell offline. Das Verwaltungsgericht Köln hat am 20.05.2019 der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb untersagt, den "Wahl-O-Mat" weiter anzubieten. Mehr Informationen in Kürze.

Auswahl benachteiligt

Der Streit um den Wahl-o-Mat geht vor allem um die begrenzte Auswahlmöglichkeit, die der Nutzer der Webseite bei dem Test erhält. Man konnte bislang bis zu acht Parteien auswählen und anhand von Fragen zu politischen Themen ermitteln, welche Partei der eigenen Meinung am nächsten kommt. Zur Europawahl sind aber 41 Parteien zugelassen worden. Gerade kleinere Parteien hätten somit wenig Chance auf einen Vergleich, so hatte die Partei Volt Deutschland argumentiert und vom Verwaltungsgericht Köln nun Recht bekommen.

In seiner bisherigen Form darf der Wahl-o-Mat nicht zur Verfügung gestellt werden. Die aktuelle begrenzte Auswahlmöglichkeit für den Vergleich ist eine generelle Benachteiligung. Möglich wäre es jetzt, alle aufgestellten Parteien miteinander zu vergleichen - doch ob die Bundeszentrale für politische Bildung das so noch rechtzeitig vor der am Sonntag anstehenden Wahl hinbekommen kann, ist fraglich.
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