Guthaben verfällt: Verbraucherzentrale mahnt PlayStationNetwork ab

Guthaben, die nach 24 Monaten verfallen und die pauschale Übernahme von Kosten, die von minderjährigen Kindern durch In-App-Käufe verursacht werden: Diese Klausel in Sonys AGB für das PlayStation Network hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt abgemahnt, es droht der Weg vor ein Gericht.
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Einlenken erwartet

Sony regelt in seinen Allgemeinen Nutzungs­bedingungen (AGB) für das PlayStation Network (PSN) vieles zum Thema Bezahlung. Nicht alles davon lässt sich so mit dem aktuellen Recht in Deutschland vereinbaren - daher mahnt die Verbraucher­zentrale Nordrhein-Westfalen jetzt den japanischen Elektronik-Riesen ab, um ihn zum Einlenken im Streit um einige Klauseln in den AGB zu bringen. Es geht dabei vor allem um zwei Passagen in den AGB, unterrichtet die Verbraucherzentrale NRW zu dem Streit.

Es gäbe da einige Abschnitte in den Nutzungsbedingungen, die streitbar und kundenfeindlich seien, gegen zwei Regelungen gehen die Verbraucherschützer nun erst einmal vor (via Golem).

Kundenfeindliche AGB

Zum einen geht es um Guthaben, das man sich auf sein PSN-Konto aufladen kann. Diese Werte verfallen nach der Regelung von Sony nach 24 Monaten, wenn sie nicht genutzt werden. Zum anderen mahnt man die pauschale Übernahme von Kosten an, die von minderjährigen Kindern zum Beispiel durch In-App-Käufe verursacht werden. Beide Passagen der AGB des PSN widersprechen aus der Sicht der Verbraucherzentrale NRW gegen die gesetzlichen Regelungen, daher müsse Sony da nun schnell nachbessern.

"Kritikwürdig in den AGB ist auch die Darstellung des gesetzlichen Widerrufsrechts beim Kauf von digitalen Inhalten. So fehlt etwa der Hinweis, dass Kunden vor dem Kauf ausdrücklich zustimmen müssen, dass sie ihr Widerrufsrecht verlieren, wenn sie den Download starten", führen die Verbraucher­schützer aus.

Unwirksame AGB

Ein Widerspruch zur gesetzlichen Regelung würde auch bedeuten, dass die AGB unwirksam wären. Falls Sony jetzt nicht einlenkt und die AGB überarbeitet, will die Verbraucherzentrale Klage vor Gericht einreichen.

Die Verbraucherschützer unterstrichen bei der Bekanntgabe der Abmahnung gegen Sony aber auch, dass die Japaner mit solchen Regelungen nicht allein sind - auch andere Anbieter in der Spielebranche wären bereits durch ähnliche Passagen in ihren AGB negativ aufgefallen. Nähere Details dazu nannte man aber nicht.


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