WarnWetter-App: Wetterdienst darf nun doch mehr Infos anbieten
Einmal mehr zeigt sich, dass man sich in komplizierten rechtlichen Fragen nicht zu sehr auf Urteile aus erster Instanz verlassen sollte. Eine Entscheidung zu Ungunsten des Deutsche Wetterdienstes (DWD) und seiner WarnWetter-App wurde jetzt vom Oberlandesgericht Köln komplett einkassiert, soweit sie die hier zu verhandelnden Punkte betraf.
In der ersten Instanz vor dem Landgericht Bonn hatte sich der private Wetter-Dienst Wetter Online noch durchsetzen können. Nach dessen Ansicht dürfe der öffentlich finanzierte DWD zwar kostenlos und werbefrei Unwetterwarnungen herausgeben, aber keine Wetterprognose. Denn letzteres stelle eine unrechtmäßige Benachteiligung privater Anbieter dar.
Das Oberlandesgericht erklärte nun hingegen, dass das Wettbewerbsrecht keine Handhabe gegen den DWD hergebe. Denn die Bereitstellung der WarnWetter-App sei gar keine geschäftliche Handlung. Vielmehr komme der DWD seiner gesetzlich festgeschriebenen Aufgabe nach, meteorologische Dienstleistungen für die Allgemeinheit als Teil der Daseinsfürsorge zu erbringen. Das geht über die Verbreitung von amtlichen Unwetterwarnungen hinaus.
In einem Hilfsantrag hatte Wetter Online die Sache auch noch versucht, über die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu klären. Eine Entscheidung darüber wollte das Oberlandesgericht aber nicht treffen, da hier das Verwaltungsgericht zuständig ist. Das Urteil beschränkte sich daher auf das Wettbewerbsrecht. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde allerdings möglich gemacht, da die zugrundeliegende Rechtsfrage noch nicht in höchster Instanz geklärt sei.
Siehe auch: App des Wetterdienstes geht zu weit - Landgericht untersagt "WarnWetter"
Das Oberlandesgericht erklärte nun hingegen, dass das Wettbewerbsrecht keine Handhabe gegen den DWD hergebe. Denn die Bereitstellung der WarnWetter-App sei gar keine geschäftliche Handlung. Vielmehr komme der DWD seiner gesetzlich festgeschriebenen Aufgabe nach, meteorologische Dienstleistungen für die Allgemeinheit als Teil der Daseinsfürsorge zu erbringen. Das geht über die Verbreitung von amtlichen Unwetterwarnungen hinaus.
Mehr Daten sind wichtig
Damit folgte man jetzt im Grunde der Argumentation der DWD-Anwälte. Hier war darauf hingewiesen worden, dass Unwetterwarnungen nicht die einzigen Informationen sein können, wenn Menschen darüber entscheiden müssen, ob eine Wetterlage beispielsweise gesundheitliche Risiken berge. Ganz grob gesagt, hat im Hochsommer auch der Unterschied zwischen einem sehr warmen Sonnentag und einer Regen-Lage signifikante Folgen für die Entscheidung, welche Tätigkeiten gesundheitlich unproblematisch sind. Dafür muss nicht zwingend ein lebensgefährliches Unwetter drohen.In einem Hilfsantrag hatte Wetter Online die Sache auch noch versucht, über die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu klären. Eine Entscheidung darüber wollte das Oberlandesgericht aber nicht treffen, da hier das Verwaltungsgericht zuständig ist. Das Urteil beschränkte sich daher auf das Wettbewerbsrecht. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde allerdings möglich gemacht, da die zugrundeliegende Rechtsfrage noch nicht in höchster Instanz geklärt sei.
Siehe auch: App des Wetterdienstes geht zu weit - Landgericht untersagt "WarnWetter"
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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