Teilnahmebedingungen rechtswidrig:
Apple wollte zu viel von Schülern
Bei Schülerkursen, die Apple in seinen Ladengeschäften anbietet, hat das Unternehmen Teilnahmebedingungen unterschreiben lassen, die eine weitreichende Vermarktung von Bildmaterial erlauben. Nach Abmahnung durch Verbraucherschützer hat das Unternehmen jetzt eine Unterlassungserklärung abgegeben und will nachbessern.
Am meisten stören sich die Experten an der Tatsache, dass sich Apple das Recht vorbehält, Filme und Fotos von Schulkindern anfertigen zu dürfen und diese Aufnahmen im Anschluss "umfassend zu verwerten". Wie der vzbv in seiner Mitteilung erklärt, habe das Unternehmen aber zugleich "jegliche Haftung" ausgeschlossen und dies per Einverständniserklärung von den Eltern schriftlich bestätigen lassen.
Infografik: Informatik an Schulen
Wie die Verbraucherschützer ausführen, wollte der Konzern so erreichen, dass Eltern auf "jegliche Unterlassungsansprüche gegenüber dem Konzern verzichten". Die jetzt zu bearbeitenden Teilnahmebedingungen würden dem Konzern damit eben weitreichende Verwertungsrechte für die Aufnahmen der Minderjährigen einräumen, die dann "beliebig und kostenlos beispielsweise für Werbekampagnen" genutzt werden könnten.
Zu guter Letzt enthalten die Teilnahmebedingungen einen Abschnitt, der Apple den Ausschluss von Schülern ohne Angabe von Gründen erlauben sollte, auch wenn diese eine Anmeldung vorgenommen und die Bedingungen akzeptiert hatten. Am 10. Juni wird sich in der Neufassung zeigen, ob Apple alle diese Kritikpunkte ausreichend anpassen konnte.
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Teilnahmebedingungen, die einfach nicht rechtens sind
Bis zum 10. Juni hat Apple in Deutschland Zeit, die Teilnahmebedingungen anzupassen, die der Konzern bisher im Rahmen von Schülerkursen verwendet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte das Unternehmen abgemahnt, weil die Bedingungen nach Ansicht der Verbraucherschützer "fast vollständig rechtswidrig" sind.Am meisten stören sich die Experten an der Tatsache, dass sich Apple das Recht vorbehält, Filme und Fotos von Schulkindern anfertigen zu dürfen und diese Aufnahmen im Anschluss "umfassend zu verwerten". Wie der vzbv in seiner Mitteilung erklärt, habe das Unternehmen aber zugleich "jegliche Haftung" ausgeschlossen und dies per Einverständniserklärung von den Eltern schriftlich bestätigen lassen.
Infografik: Informatik an Schulen
Wie die Verbraucherschützer ausführen, wollte der Konzern so erreichen, dass Eltern auf "jegliche Unterlassungsansprüche gegenüber dem Konzern verzichten". Die jetzt zu bearbeitenden Teilnahmebedingungen würden dem Konzern damit eben weitreichende Verwertungsrechte für die Aufnahmen der Minderjährigen einräumen, die dann "beliebig und kostenlos beispielsweise für Werbekampagnen" genutzt werden könnten.
Zu guter Letzt enthalten die Teilnahmebedingungen einen Abschnitt, der Apple den Ausschluss von Schülern ohne Angabe von Gründen erlauben sollte, auch wenn diese eine Anmeldung vorgenommen und die Bedingungen akzeptiert hatten. Am 10. Juni wird sich in der Neufassung zeigen, ob Apple alle diese Kritikpunkte ausreichend anpassen konnte.
Schule soll werbefrei bleiben
Neben Veranstaltungen für Kinder und Schüler will Apple auch Lehrer mit seinen Kursen ansprechen, bei denen in den Umgang mit Apple-Produkten eingewiesen werden kann. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht hier "zahlreiche Schlupflöcher", die das Unternehmen nutzt, um in Klassenzimmern ganz offiziell zum Thema zu werden. Die beste Lösung nach Ansicht der Verbraucherschützer: Ein bundesweit geltender Standard, der Schulen als "werbefreien Raum" bewahrt.Download TIPP10 - Zehnfingersystem erlernen
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