EU kippt "ungerechtfertigtes" Geoblocking beim Online-Shopping

Die EU kämpft seit einer Weile gegen diverse Formen des Geoblocking, im Mai diesen Jahres hat man eine teilweise Abschaffung von Ländergrenzen beim Streaming auf den Weg gebracht. Nun folgt der Handel: Denn bei Online-Käufen sollen Kunden nicht mehr umgeleitet werden, auch dürfen Transaktionen auf Basis des Standortes nicht mehr verweigert werden. Die Europäische Union hat in einer gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rats sowie der EU-Kommission bekannt gegeben, dass man ungerechtfertigtes Geoblocking beim Kauf von Produkten innerhalb der EU beenden wird. Die Abschaffung dieser laut EU-Kommissar Andrus Ansip "Diskriminierung beim Online-Shopping" sei eine "exzellente Nachricht für Konsumenten".

"Mit den neuen Regeln werden Europäer in der Lage sein, auszuwählen, auf welcher Webseite sie etwas kaufen wollen und das ohne geblockt oder umgeleitet zu werden", so Ansip. Die Umsetzung wird aber wohl noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, der Kommissar spricht davon, dass das "bis Weihnachten des nächsten Jahres" Realität sein werde.

Als Beispiel werden in der Mitteilung elektronische Waren, Mietautos und Konzerttickets genannt. Die EU will auch verhindern, dass diese Ländergrenzen über das Zahlungsmittel durchgesetzt werden, so darf ein Shop-Anbieter eine Kreditkarte nicht ablehnen, weil diese in einem anderen Land ausgestellt wurde bzw. gültig ist. Infografik: Geoblocking in der EUGeoblocking in der EU

Drei Szenarien

Die EU erläutert auch die drei Szenarien näher, für die das gelten soll. So soll ein belgischer Kunde einen Kühlschrank, den er in Deutschland günstiger findet, dort auch kaufen können. Diesen kann er sich dann beispielsweise entweder selbst abholen oder, sofern der Händler keine Lieferung in das Land anbietet, die Lieferung eben selbst organisieren.

Bei elektronisch bereitgestellten Dienstleistungen ist das ähnlich: Eine bulgarische Kundin darf eine Webseite bei einem spanischen Hoster bestellen, dieser darf von ihr keine zusätzlichen Gebühren verlangen oder das verweigern.

Schließlich wird noch erklärt, dass eine italienische Familie einen Trip in einen französischen Vergnügungspark auf dessen Seite direkt buchen kann, ohne auf die italienische Seite des Anbieters zwangsumgeleitet zu werden.
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