Heute tritt das Geoblock-Verbot für Online-Shops in der EU in Kraft
Ab heute tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die Geoblocking in der EU nun auch für Online-Shops verbietet. Kunden sollen so von gleich guten Preisen und einer identischen Produktauswahl in der gesamten EU profitieren können. Ein paar Ausnahmen gibt es aber.
Infografik: Geoblocking in der EU
Zum 3. Dezember tritt eine neue EU-Verordnung im Online-Shopping in Kraft. Diese besagt im Grunde, dass Kunden nicht bezogen auf ihren Standort in Online-Shops automatisch auf spezielle Länderseiten weitergeleitet werden dürfen. Online nutzen bislang rund zwei Drittel aller Shops in den EU eigens eingerichtete Länder-Versionen ihrer Webseite oder blockieren den Zugang zu ihrem Angebot.
Eine freiwillige Weiterleitung bleibt jedoch erlaubt. Nutzer dürften nun also sehr viel häufiger beim Besuch einer Webseite gefragt werden, ob sie zum "deutschen Online Store" weitergeleitet werden möchten, oder ob sie im italienischen Store bleiben möchten - ausgesperrt werden darf aber niemand aufgrund des Standorts.
Kritiker befürchten bereits steigende Preise in einigen Bereichen, damit die nun verbotene geobasierte Preisgestaltung ausgeglichen werden kann.
Mit der neuen Regelung sollen nun Kunden zum Beispiel aus Deutschland in Spanien online genauso einkaufen können wie dort Ansässige. Den Händlern wird jedoch freigestellt, ob sie die Lieferung zum Beispiel von sperrigen Geräten einschränken, dabei zählen auch wirtschaftliche logistische Einwände. Ein Kunde muss aber die Möglichkeit erhalten, den Transport selbst organisieren zu können.
Dazu gehören zum Beispiel E-Zigaretten sowie Heilmittel- und Nahrungsergänzungs-Präparate. Zudem gilt die neue Regelung nicht beim Kauf digitaler Produkte wie Musik, Büchern oder Filmen.
Siehe auch:
Infografik: Geoblocking in der EU
Zum 3. Dezember tritt eine neue EU-Verordnung im Online-Shopping in Kraft. Diese besagt im Grunde, dass Kunden nicht bezogen auf ihren Standort in Online-Shops automatisch auf spezielle Länderseiten weitergeleitet werden dürfen. Online nutzen bislang rund zwei Drittel aller Shops in den EU eigens eingerichtete Länder-Versionen ihrer Webseite oder blockieren den Zugang zu ihrem Angebot.
Eine freiwillige Weiterleitung bleibt jedoch erlaubt. Nutzer dürften nun also sehr viel häufiger beim Besuch einer Webseite gefragt werden, ob sie zum "deutschen Online Store" weitergeleitet werden möchten, oder ob sie im italienischen Store bleiben möchten - ausgesperrt werden darf aber niemand aufgrund des Standorts.
Keine automatischen Weiterleitungen mehr
"Verbraucher werden bald selbst wählen können, auf welcher Website sie Waren oder Dienstleistungen erwerben, ohne dass sie aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder sogar ihres vorübergehenden Aufenthaltsortes blockiert oder automatisch auf eine andere Website umgeleitet werden", erklärte das EU-Parlament den Beschluss der neuen Regelung.Kritiker befürchten bereits steigende Preise in einigen Bereichen, damit die nun verbotene geobasierte Preisgestaltung ausgeglichen werden kann.
Mit der neuen Regelung sollen nun Kunden zum Beispiel aus Deutschland in Spanien online genauso einkaufen können wie dort Ansässige. Den Händlern wird jedoch freigestellt, ob sie die Lieferung zum Beispiel von sperrigen Geräten einschränken, dabei zählen auch wirtschaftliche logistische Einwände. Ein Kunde muss aber die Möglichkeit erhalten, den Transport selbst organisieren zu können.
Ausnahmen
Zu den wenigen Ausnahmen für das Geoblock-Verbot gehören Artikel, bei denen es in der EU noch unterschiedliche Werbe- oder Vertriebsverbote gibt.Dazu gehören zum Beispiel E-Zigaretten sowie Heilmittel- und Nahrungsergänzungs-Präparate. Zudem gilt die neue Regelung nicht beim Kauf digitaler Produkte wie Musik, Büchern oder Filmen.
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