Office 2013: PC kaputt? Neukauf der Lizenz fällig

Microsoft hat bestätigt, dass die von Endverbrauchern erworbenen Lizenzen für sein neues Office 2013 grundsätzlich nur für den Betrieb auf einem PC gilt und vor allem an dessen Hardware gebunden ist. Geht der Rechner kaputt, muss man eine neue Lizenz erwerben.
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Auch eine Übertragung der Lizenz für Office 2013 von einem PC auf einen anderen - zum Beispiel beim Kauf eines neuen Computers - ist nicht vorgesehen. Deinstalliert der Nutzer das Büropaket also auf seinem alten Rechner und will es auf einem neu erworbenen System einsetzen, muss er dazu eine neue Lizenz für sein Office erwerben.

Die Neuerung stellt eine grundsätzliche Veränderung gegenüber den "Endbenutzer-Lizenzverträgen", besser bekannt als EULA, früherer Office-Versionen dar, sagte Daryl Ullman, Spezialist für Software-Lizenzierung beim Beratungsunternehmen Emerson Consulting Group, gegenüber 'ComputerWorld'. Die Umstellung sei keineswegs im Interesse der Konsumenten, weil sich praktisch eine Verteuerung ergebe - der Kunde zahle mehr, weil er nicht die gleichen Vorteile erhalte wie zuvor, so Ullman weiter.

Der Experte sieht in der Änderung der EULA für Retail-Versionen von Office 2013 einen weiteren Schritt, mit dem Microsoft die Kunden zur Nutzung des in Form von "Miet-Software" erhältlichen Office 365 bewegen will. Bei Office 365 erhält der Kunde zwar die gleichen Funktionen wie bei der normalen Retail-Ausgabe von Office 2013, zahlt aber nur so lange wie er die Software nutzt im Rahmen eines Mietvertrags.

Bei der beliebten Office 2010 Home & Student Edition ist es der EULA zufolge gestattet, die Lizenz beliebig oft auf ein anderes Gerät zu übertragen, jedoch nicht häufiger als ein Mal in 90 Tagen. Überträgt man die Lizenz, wird der andere PC zum "lizenzierten Gerät". Die Lizenz lässt sich also bei Bedarf auf einen anderen Rechner übertragen, falls es zu einem Hardware-Defekt kommt oder man sich einen neuen Computer anschafft.

Bei Office 2013 ist diese Passage der EULA nun weggefallen und es heißt an anderer Stelle außerdem, dass "die Lizenz permanent dem lizenzierten Computer zugeordnet ist". Nach Angaben von Microsoft kann das neue Büropaket nicht deinstalliert und auf einem anderen Rechner installiert werden, wenn der Kunde den Produktschlüssel schon auf dem ersten PC eingegeben und die Software aktiviert hat.

Ob und wie Microsoft die Änderungen in der EULA von Office 2013 tatsächlich im Alltag durchsetzen will, ist derzeit noch offen. Theoretisch könnte das Unternehmen beim Versuch der Aktivierung einer Office-Installation prüfen, ob der verwendete Lizenzschlüssel bereits auf dem gleichen Rechner eingesetzt oder ob die Hardware sich verändert hat. Genauso geschieht es schon lange beim Betriebssystem Windows, bei dem die Lizenz der Retail-Ausgaben ebenfalls fest an einen bestimmten PC gebunden ist.

Update (18.02.2013 14:45 Uhr): Microsoft-Sprecher Frank Mihm Gebauer hat inzwischen klargestellt, dass die EULA nur in den USA die Installation von Office 2013 an einen bestimmten PC bindet, dies aber in Deutschland aufgrund anderer rechtlicher Rahmenbedingungen nicht der Fall ist. Seinen Angaben zufolge ist die Übertragung der Lizenz von Office 2013 somit hierzulande zulässig.
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