Er will sein Geld zurück:
Kim Dotcom zieht vor den US Supreme Court
Der gebürtige Deutsche Kim Dotcom will jetzt ein zweites wichtiges Verfahren in den USA eröffnen lassen. Sein Anwaltsteam trat mit dem Ersuchen an den Supreme Court, die vor Jahren erfolgte Beschlagnahme seiner Vermögenswerte in den USA für Unrecht erklären zu lassen.
Kaum macht Kim Schmitz alias Kim Dotcom mit einem neuen Bitcoin-Unternehmen von sich reden, nutzt er gleich noch die neu gewonnene Aufmerksamkeit, um seinen Fall wieder vor ein Gericht zu bekommen. Dotcom klagt bereits in den USA gegen seine geplante Auslieferung. Derzeit lebt er noch in Neuseeland, wenn es nach den Behörden dort ginge, müsste er aber nun schnellstmöglich nach Amerika ausreisen.
So einfach einklagen kann Dotcom seine Werte aber nicht. Dazu müsste zunächst das Hauptverfahren gegen ihn laufen und positiv enden. Bis dahin bleibt nur der von ihm jetzt beschrittene Weg: Er bittet um eine Prüfung der Rechtsmäßigkeit beim Obersten Gerichtshof der USA. Dieser ist in der Entscheidung frei ob die Bitte angenommen wird, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Beschlagnahme vieler Werte
Jetzt versucht Dotcom für sich und seine Familie allem Anschein nach zumindest ein finanziell gesichertes Leben zurückzugewinnen. Er klagt nach Jahren des Wartens gegen die Beschlagnahme seiner Vermögenswerte und entsprechend gegen die Beschlagnahme der Vermögenswerte seiner Familienangehörigen und von Geschäftspartnern, berichtet jetzt die Newsseite Torrentfreak. Es soll dabei um mehrere Millionen US-Dollar gehen. Die USA hatte alle Werte eingefroren, nachdem Dotcom beschuldigt wurde, im großen Stil Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Da sich der Beschuldigte aber nicht in den USA aufhielt, wurde er als "flüchtig" eingestuft und ein Verfahren gegen die Vermögensmasse eröffnet.So einfach einklagen kann Dotcom seine Werte aber nicht. Dazu müsste zunächst das Hauptverfahren gegen ihn laufen und positiv enden. Bis dahin bleibt nur der von ihm jetzt beschrittene Weg: Er bittet um eine Prüfung der Rechtsmäßigkeit beim Obersten Gerichtshof der USA. Dieser ist in der Entscheidung frei ob die Bitte angenommen wird, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Es geht ums Prinzip
Dotcoms Anwälte fahren jedoch eine ganz besondere Härte auf. Sie meinen, nicht nur ihr Mandant sei falsch behandelt worden, man hätte hierbei eine grundsätzlich falsche Entscheidung über das Vermögen von Staatsangehörigen anderer Nationen getroffen, auf die die US-Behörden gar keinen Zugriff hätten. Die Beschlagnahmungen erfolgten ohne ein vorheriges geregeltes Verfahren und seien damit in Gänze Unrecht.
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