Verbraucherschutz NRW gegen Amazon Dash - nun geht es vor Gericht

Anfang des Monats hatte es sich schon angekündigt, nun geht die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen gerichtlich gegen Amazons Bestellbutton Dash vor. Auf Änderungen nach einer Abmahnung wollte sich der Online-Riese nicht einlassen, nun geht der Streit vor Gericht.
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Amazon
Amazon will es den Kunden mit seinem Bestell-Button Dash besonders einfach machen, Verbrauchsgüter schnell und unkompliziert nachzubestellen. Mit einem Klick auf den kleinen, physischen Button den man sich zum Beispiel direkt an die Waschmaschine hängen kann, kann so zum Beispiel Waschmittel, Klopapier oder Katzenfutter geordert werden, je nachdem, auf welches Produkt Dash programmiert wurde. Amazon hat das ganze System eigentlich gut durchdacht - nur rechtlich scheint es noch einige Stolpersteine zu geben.
Amazon Dash ButtonDer Button wird da angebracht,... Amazon Dash Button...wo man mit dem Produkt zu tun hat
So beklagte die Verbraucherzentrale NRW schon kurz nach dem Start des Bestellknopfs die fehlende Transparenz für den Kunden. Bei Dash fehlt der klare Hinweis, dass man mit dem Drücken des Buttons einen kostenpflichtigen Kauf eingeht, so der Verbraucherschutz.

Mehr dazu: Amazon Dash Button: Verbraucherzentralen üben scharfe Kritik

Auch weitere wichtige Informationen für eine so ausgelöste Bestellung fehlen laut Verbraucherschutz. Dazu gehören zum Beispiel Details zum Produkt, welches man ordert und zur Lieferung.


Hohe Preise, lange Wartezeit

Zudem monierten die Verbraucherschützer nach einem Test den ganzen Ablauf, der nur Prime-Kunden offensteht, als nicht transparent. Dazu hielt Amazon im Test nicht das Versprechen, rechtzeitig nachzuliefern - ein Waschmittel sollte so erst nach sechs Wochen geliefert werden. Eine Untersuchung hat außerdem gezeigt, dass viele Preise unverhältnismäßig hoch waren. Insgesamt kommt Amazon Dash auch bei anderen Tests nicht gut weg.

Keine Unterlassungserklärung

Die Verbraucherzentrale NRW hatte daraufhin Amazon abgemahnt. Der Onlinehändler sah aber zunächst einmal keinen Grund, auf die Kritik einzugehen. Eine geforderte Unterlassungserklärung wurde nicht gegeben. Ob die Kritik an dem System berechtigt ist, wird nun das Gericht klären müssen.

Siehe auch: Amazon Dash Button: Wichtiges nachbestellen, bevor es zu spät ist

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