Amazon Dash-Button rechtswidrig:
Oberlandesgericht bestätigt Verbot
Seit dem Start der Amazon Dash-Buttons in Deutschland gibt es einen Streit über die Rechtmäßigkeit. Nun hat auch das Oberlandesgericht München die Auffassung der Vorinstanz bestätigt und die Bestellung-Knöpfe verboten. Amazon will weitere Rechtsmittel einlegen.
Als Amazon 2016 die Dash-Buttons, mit denen man einfach per Knopfdruck Dinge des alltäglichen Lebens wie Klopapier und Batterien nachbestellen kann, eingeführt hat, gab es für Amazon gleich eine Abmahnung von der Verbraucherzentrale NRW. Die Verbraucherschützer rügten das aus ihrer Sicht intransparente Verfahren im Bestellvorgang und zogen vor Gericht. Anfang 2018 urteilte das Landgericht München, dass Amazon Dash rechtswidrig ist und forderte den Konzern auf, die Dash-Buttons nicht weiter anzubieten.
Eigentlich gut gedacht: der Button wird da...
...angebracht, wo man mit dem Produkt zu tun hat
Das Unternehmen müsste umfangreiche Änderungen vornehmen, damit der Bestellprozess mit den kleinen Knöpfen in Deutschland rechtmäßig wäre.
"Das heutige Urteil ist nicht nur innovationsfeindlich - es hindert Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht." Amazon erklärte zudem wie schon nach dem Urteil der Vorinstanz, dass man überzeugt sei, "dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen". Nun prüft die Rechtsabteilung weitere Schritte, man will nach dem Urteil noch nicht aufgeben.
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...angebracht, wo man mit dem Produkt zu tun hat
Oberlandesgericht bestätigt Urteil der Vorinstanz
Amazon kündigte daraufhin die Berufung an und hat nun heute das Urteil bestätigt bekommen: Die Entscheidung des Landgericht München wurde vom Oberlandesgericht bestätigt. In der aktuellen Form darf Amazon den Dash-Button in Deutschland nicht weiter einsetzen.Das Unternehmen müsste umfangreiche Änderungen vornehmen, damit der Bestellprozess mit den kleinen Knöpfen in Deutschland rechtmäßig wäre.
Amazons Stellungnahme
Dazu ist Amazon aber nicht bereit. In einer Stellungnahme, die der Konzern auf Anfrage vom Spiegel abgegeben hatte, geht man sogar so weit, das Urteil als innovationsfeindlich anzuprangern:"Das heutige Urteil ist nicht nur innovationsfeindlich - es hindert Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht." Amazon erklärte zudem wie schon nach dem Urteil der Vorinstanz, dass man überzeugt sei, "dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen". Nun prüft die Rechtsabteilung weitere Schritte, man will nach dem Urteil noch nicht aufgeben.
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