Android-Bündelung: EU wirft Google Wettbewerbsverzerrung vor
Die Europäische Union macht ernst. Der US-Internetkonzern Google sieht sich ab sofort offiziell mit dem Vorwurf der EU-Wettbewerbshüter konfrontiert, die marktbeherrschende Stellung von Android zum Nachteil von Wettbewerbern auszunutzen.
Wie die EU-Kommissarin Margrethe Vestager heute in Brüssel verlauten ließ, geht man aufgrund der während vorab durchgeführten Untersuchungen erlangten Erkenntnisse davon aus, dass Google durch die Bündelung seiner Apps mit dem mobilen Betriebssystem Android die Wahlfreiheit der Kunden einschränkt. Dadurch werde Innovation durch andere Anbieter unterdrückt und somit der Wettbewerb behindert.
Nach Auffassung der EU-Wettbewerbshüterin verstößt Google gegen die geltenden Gesetze, weil man von den Geräteherstellern die Vorinstallation der Google-Suche und des Chrome-Browsers verlangt, wenn diese den Google Play-Store auf ihren Smartphones und Tablets anbieten wollen. Auch soll Google den Vertrieb von Geräten auf Basis der AOSP-Variante von Android verhindert haben.
Darüber hinaus wirft die EU Google außerdem vor, auch mit finanziellen Anreizen für Hersteller und Netzbetreiber, die die Google-Suche auf den Geräten ab Werk installieren, gegen Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Google droht jetzt zumindest theoretisch eine Strafzahlung in Höhe von jeweils sieben Milliarden Dollar für jeden der beiden Verstöße.
Für Google bedeuten die Vorwürfe der EU eine massive Bedrohung einer seiner Haupteinnahmequellen. Durch den Vertrieb der Google-Produkte in Verbindung mit Android hat man in den vergangenen Jahren erheblich vom Erfolg des Betriebssystems profitiert. Aktuell laufen nach Angaben von Marktforschern rund 71 Prozent der in Westeuropa genutzten Smartphones mit Android als Betriebssystem.
Hinter den Vorwürfen der EU stehen nach Angaben des Wall Street Journal zumindest teilweise Beschwerden von europäischen Netzbetreibern, heißt es. Diese hätten beklagt, dass ihre Dienste und Produkte kaum Beachtung finden würden, weil Googles eigene Services und Angebote so stark im Mittelpunkt stehen, wenn es um Android-Geräte geht.
Nach Auffassung der EU-Wettbewerbshüterin verstößt Google gegen die geltenden Gesetze, weil man von den Geräteherstellern die Vorinstallation der Google-Suche und des Chrome-Browsers verlangt, wenn diese den Google Play-Store auf ihren Smartphones und Tablets anbieten wollen. Auch soll Google den Vertrieb von Geräten auf Basis der AOSP-Variante von Android verhindert haben.
Darüber hinaus wirft die EU Google außerdem vor, auch mit finanziellen Anreizen für Hersteller und Netzbetreiber, die die Google-Suche auf den Geräten ab Werk installieren, gegen Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Google droht jetzt zumindest theoretisch eine Strafzahlung in Höhe von jeweils sieben Milliarden Dollar für jeden der beiden Verstöße.
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