Verbraucherschützer warnen vor Smartphone-Versicherungen
Um die Weihnachtszeit herum boomt die Anschaffung neuer Smartphones - und oft werden hier auch gleich passende Versicherungen mit angeboten. Verbraucherschützer warnen allerdings davor, solche Offerten vorschnell anzunehmen, da sie in vielen Fällen schlicht nichts bringen.
"Ob eine Handyversicherung überhaupt sinnvoll ist, ist schon fraglich", erklärte Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn die Fälle, in denen laut den Verträgen tatsächlich für einen Schaden aufgekommen wird, gehen doch häufig weit an den Bedürfnissen der Nutzer vorbei.
Das fängt damit an, dass viele Versicherungen vor allem bei Schäden nicht einspringen, die mit am häufigsten auftreten. In anderen Fällen wird vorausgesetzt, dass der Verbraucher nicht nur das defekte Gerät, sondern auch das komplette ursprüngliche Zubehör aus dem originalen Lieferumfang wieder zurückbringt. Hat man beispielsweise die mitgelieferten Billig-Ohrhörer, die schnell einmal kaputt gehen, bereits weggeworfen, weigert sich die Versicherung dann, aktiv zu werden.
Doch auch aufgrund der ansonsten oft recht unklaren Schutzfunktion rät die Verbraucherzentrale, sich keinesfalls sofort und im Rahmen eines kurzen Kundengespräches eine Versicherung aufdrücken zu lassen. "Man wird in einem Elektrogeschäft selten Verkäufer finden, die sich sehr gut mit Versicherungen auskennen", so Grieble. Hier ist es stattdessen nötig, die Verträge genau zu lesen und vielleicht auch fachkundigen Rat einzuholen, damit man nicht einfach nur die Kassen eines Versicherers füllt und im Schadensfall ohne Hilfe dasteht.
Das fängt damit an, dass viele Versicherungen vor allem bei Schäden nicht einspringen, die mit am häufigsten auftreten. In anderen Fällen wird vorausgesetzt, dass der Verbraucher nicht nur das defekte Gerät, sondern auch das komplette ursprüngliche Zubehör aus dem originalen Lieferumfang wieder zurückbringt. Hat man beispielsweise die mitgelieferten Billig-Ohrhörer, die schnell einmal kaputt gehen, bereits weggeworfen, weigert sich die Versicherung dann, aktiv zu werden.
Unzulässige Benachteiligung
Gerade in letzterem Fall lohnt es sich zuweilen, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Verbraucherzentralen sind bereits erfolgreich gegen solche Klauseln vorgegangen, da sie in ihnen eine unzulässige Benachteiligung des Nutzers sahen. In dem entsprechenden Fall brachte man den Versicherer, der mit einem großen Vertriebsunternehmen zusammenarbeitete, dazu, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.Doch auch aufgrund der ansonsten oft recht unklaren Schutzfunktion rät die Verbraucherzentrale, sich keinesfalls sofort und im Rahmen eines kurzen Kundengespräches eine Versicherung aufdrücken zu lassen. "Man wird in einem Elektrogeschäft selten Verkäufer finden, die sich sehr gut mit Versicherungen auskennen", so Grieble. Hier ist es stattdessen nötig, die Verträge genau zu lesen und vielleicht auch fachkundigen Rat einzuholen, damit man nicht einfach nur die Kassen eines Versicherers füllt und im Schadensfall ohne Hilfe dasteht.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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