Trotz scharfer Gesetze: Werbeanrufe werden einfach nicht weniger

Trotz verschärfter Regelungen reißt die Menge der Belästigungen von Verbrauchern durch Werbeanrufer kaum ab. Vor allem die Akquise für dubiose Gewinnspiele steht weiterhin hoch im Kurs. Das zeigte eine bundesweite Untersuchung durch die Verbraucherzentralen. Mit dem im Oktober des Jahres 2013 in Kraft getretenen so genannten Anti-Abzocke-Gesetz sollten unlautere Geschäftspraktiken weitgehend eingedämmt werden. In diesem wird beispielsweise geregelt, dass am Telefon geschlossene Verträge - auch solche über die Beteiligung an Gewinnspielen - nur wirksam werden, wenn der Verbraucher sie anschließend noch einmal schriftlich bestätigt.

Trotzdem reißen die Anrufe nicht ab. Bei tausenden Befragungen kam heraus, dass noch immer über 90 Prozent der Verbraucher Werbeanrufe bekommen - und das, obwohl die meisten einer solchen Kontaktaufnahme nie zugestimmt haben. "Die Gefahr für Verbraucher, durch offensive Verkaufstaktiken am Telefon überrumpelt zu werden, ist weiterhin groß", bestätigte Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Tausende Beschwerden

Das spiegelt sich auch in der Zahl der Beschwerden wieder, die bei den Verbraucherzentralen eingehen. Deren Menge summierte sich seit dem Sommer 2014 - als das Gesetz schon längst Wirkung entfalten sollte - bis heute auf rund 19.500 Beschwerden.

Es sind aber nicht nur Gewinnspiel-Anbieter, die immer wieder bei den Verbrauchern anklingeln. Auch Telekommunikations-Anbieter und Energieversorger fallen immer wieder auf. Hinzu kommt, dass sich Anrufer verschiedentlich auch ins Ausland verlagern, wo die gesetzlichen Regelungen anders sind. Preiswertere Telefonverbindungen über Grenzen hinweg machen diesen Weg inzwischen lukrativ genug.

Wie man die Sache unter Kontrolle bringen kann, ist im Grunde unklar. Die Verbraucherzentralen fordern zwar eine weitere Verschärfung der Gesetzgebung - doch wenn diese bis jetzt nicht spürbar halfen, ist die Wirksamkeit auch für weitergehende Maßnahmen fraglich.
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