Filesharer nicht gesperrt: Provider soll Mio. an Musikkonzern zahlen
TorrentFreak berichtete.
Der Musikkonzern hatte den Provider in der Vergangenheit mehrfach auf das Problem hingewiesen und gefordert, dass den fraglichen Nutzern die Internet-Anbindungen gesperrt werden. Weil Cox dem aber nicht nachkam, machte sich der Provider nach Ansicht der BMG-Anwälte der Beihilfe an Urheberrechtsverletzungen schuldig. Davon konnten sie auch ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Virginia überzeugen und erhielten im Urteil 25 Millionen Dollar Schadensersatz zugesprochen.
Es ist als sehr wahrscheinlich anzusehen, dass Cox gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Denn hätte die Entscheidung Bestand, wären weitreichende Konsequenzen die Folge. Die Netzbetreiber wären dann im Grunde gezwungen, zahlreiche Rechtsverstöße von Nutzern durch Abschaltung der Anbindungen oder andere Maßnahmen zu unterbinden.
Geklagt hatte das Major Label BMG, das dem Gericht Aufzeichnungen von Rightscorp vorlegte. Dabei handelt es sich um eine Firma, die im Auftrag der Musikindustrie Filesharing-Netze überwacht. Insgesamt wurden hier 150.000 illegale Kopien von Musik registriert, an der BMG die Rechte hält und die von Cox-Kunden kopiert worden sein sollen. Im Verfahren ging es allerdings "nur" um 1.397 Titel, wie Der Musikkonzern hatte den Provider in der Vergangenheit mehrfach auf das Problem hingewiesen und gefordert, dass den fraglichen Nutzern die Internet-Anbindungen gesperrt werden. Weil Cox dem aber nicht nachkam, machte sich der Provider nach Ansicht der BMG-Anwälte der Beihilfe an Urheberrechtsverletzungen schuldig. Davon konnten sie auch ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Virginia überzeugen und erhielten im Urteil 25 Millionen Dollar Schadensersatz zugesprochen.
Keine Kooperation erkennbar
Der zuständige Richter lehnte es ab, Cox unter den Safe Habor-Regelungen des Urheberrechtsgesetzes DMCA laufen zu lassen, in denen das so genannte Provider-Privileg geregelt ist. Dies hätte vorausgesetzt, dass das Unternehmen zumindest irgendeine Anstrengung erkennen lässt, der Verbreitung geschützter Werke Einhalt zu gebieten. Bei Cox dürfte man sich hingegen darauf verlassen haben, dass man als Provider gesetzlich eigentlich nicht verpflichtet ist, die Nutzung der Infrastruktur zu kontrollieren und Gesetzesverstöße zu sanktionieren.Es ist als sehr wahrscheinlich anzusehen, dass Cox gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Denn hätte die Entscheidung Bestand, wären weitreichende Konsequenzen die Folge. Die Netzbetreiber wären dann im Grunde gezwungen, zahlreiche Rechtsverstöße von Nutzern durch Abschaltung der Anbindungen oder andere Maßnahmen zu unterbinden.
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Christian Kahle
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