Filesharer nicht gesperrt:
Provider soll Mio. an Musikkonzern zahlen
Der US-Provider Cox Communications soll Schadensersatz an die Musikindustrie zahlen, weil seine Kunden Musik über Filesharing-Netzwerke getauscht haben. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, hätte dies wohl weitreichende Folgen.
Geklagt hatte das Major Label BMG, das dem Gericht Aufzeichnungen von Rightscorp vorlegte. Dabei handelt es sich um eine Firma, die im Auftrag der Musikindustrie Filesharing-Netze überwacht. Insgesamt wurden hier 150.000 illegale Kopien von Musik registriert, an der BMG die Rechte hält und die von Cox-Kunden kopiert worden sein sollen. Im Verfahren ging es allerdings "nur" um 1.397 Titel, wie TorrentFreak berichtete.
Der Musikkonzern hatte den Provider in der Vergangenheit mehrfach auf das Problem hingewiesen und gefordert, dass den fraglichen Nutzern die Internet-Anbindungen gesperrt werden. Weil Cox dem aber nicht nachkam, machte sich der Provider nach Ansicht der BMG-Anwälte der Beihilfe an Urheberrechtsverletzungen schuldig. Davon konnten sie auch ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Virginia überzeugen und erhielten im Urteil 25 Millionen Dollar Schadensersatz zugesprochen.
Es ist als sehr wahrscheinlich anzusehen, dass Cox gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Denn hätte die Entscheidung Bestand, wären weitreichende Konsequenzen die Folge. Die Netzbetreiber wären dann im Grunde gezwungen, zahlreiche Rechtsverstöße von Nutzern durch Abschaltung der Anbindungen oder andere Maßnahmen zu unterbinden.
Der Musikkonzern hatte den Provider in der Vergangenheit mehrfach auf das Problem hingewiesen und gefordert, dass den fraglichen Nutzern die Internet-Anbindungen gesperrt werden. Weil Cox dem aber nicht nachkam, machte sich der Provider nach Ansicht der BMG-Anwälte der Beihilfe an Urheberrechtsverletzungen schuldig. Davon konnten sie auch ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Virginia überzeugen und erhielten im Urteil 25 Millionen Dollar Schadensersatz zugesprochen.
Keine Kooperation erkennbar
Der zuständige Richter lehnte es ab, Cox unter den Safe Habor-Regelungen des Urheberrechtsgesetzes DMCA laufen zu lassen, in denen das so genannte Provider-Privileg geregelt ist. Dies hätte vorausgesetzt, dass das Unternehmen zumindest irgendeine Anstrengung erkennen lässt, der Verbreitung geschützter Werke Einhalt zu gebieten. Bei Cox dürfte man sich hingegen darauf verlassen haben, dass man als Provider gesetzlich eigentlich nicht verpflichtet ist, die Nutzung der Infrastruktur zu kontrollieren und Gesetzesverstöße zu sanktionieren.Es ist als sehr wahrscheinlich anzusehen, dass Cox gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Denn hätte die Entscheidung Bestand, wären weitreichende Konsequenzen die Folge. Die Netzbetreiber wären dann im Grunde gezwungen, zahlreiche Rechtsverstöße von Nutzern durch Abschaltung der Anbindungen oder andere Maßnahmen zu unterbinden.
Thema:
Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
Aktuelle Filesharing-Downloads
Videos zum Thema
Beiträge aus dem Forum
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- Windows 10 fällt auf historisches Tief - Nutzerzahlen im September 2026
- Notebooksbilliger: Angebote der Woche stark reduziert
- Micron: Selbst wenn KI-Blase platzt, treiben Roboter Speicherpreise
- Aktuelle Technik-Blitzangebote von Amazon im Überblick
- Beta-Update: Diese Funktionen testet Microsoft für Windows 11 v25H2
- Gigabit-Grundbuch: Neues Gesetz soll Glasfaserausbau beschleunigen
- AirPods Pro 3 + 40 GB Telekom: Bundle effektiv für nur 3,03 Euro/Monat
Videos
Beliebte Downloads
Beliebte Nachrichten
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen