Vorratsdaten: Bei SMS werden Inhalte gespeichert - technisch bedingt

Wenn es um die Vorratsdatenspeicherung geht, versuchen deren Befürworter immer wieder damit zu beschwichtigen, dass ja keine Inhalte, sondern nur Metadaten gespeichert würden. Das stimmt, wie sich nun herausstellte, zumindest bei der Kommunikation per SMS aber schlichtweg nicht.
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Wie die Süddeutsche Zeitung jetzt berichtet, läge ihr ein Schriftverkehr zwischen der Bundesdatenschutzbeauftragten, der Bundesnetzagentur und den drei Mobilfunk-Netzbetreibern vor, in der Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica schon seit Jahren dazu gedrängt werden, die SMS-Inhalte von den Metadaten zu trennen. Das ist bisher aber wohl noch immer nicht umgesetzt.

Nun sei es aber nicht so, dass die Netzbetreiber schlicht aus purem Vergnügen auch speichern, was der SMS-Nutzer geschrieben hat. Vielmehr handelt es sich um ein technisches Problem, das im SMS-Dienst an sich begründet ist. Denn bei diesem handelt es sich keineswegs um ein ordentlich entwickeltes Kommunikationsprotokoll.

Die Kurznachrichten sind vielmehr eigentlich ein Abfallprodukt des GSM-Protokolls. Dieses verfügt über einen separaten Signalkanal, über den eigentlich die technischen Daten übertragen werden, die für einen Gesprächsaufbau benötigt werden. Er eignete sich aber auch, um kurze Informationen zu übertragen, was die Netzbetreiber anfangs nutzten, um ihren Kunden beispielsweise Störungsmeldungen zukommen zu lassen. Später kam man auch auf die Idee, die Nutzer selbst untereinander Nachrichten auf diesem Kanal austauschen zu lassen - erst als kostenlosen Service und später dann als äußerst gewinnbringenden Zusatzdienst.

Anders als beispielsweise bei einer Nachricht, die über das Internet verschickt wird und bei der das IP-Paket klar in die Metadaten und den Inhalt aufgeteilt ist, sind SMS weniger klar strukturiert - immerhin war das Verschicken von Text darin ursprünglich ja gar nicht vorgesehen. Daher stehe heute im Grunde die ganze Branche vor dem Problem, dass sie die Inhalte eigentlich gar nicht speichern dürften, eine Trennung von den Metadaten in der Praxis aber technisch kaum oder nur sehr kompliziert möglich ist.

Dies bedeutet schon jetzt, dass die Netzbetreiber eigentlich auch immer zu einer juristischen Gratwanderung gezwungen sind, wenn Behörden die Verbindungsdaten von Nutzern wissen wollen. Würde man der Polizei die Inhalte mitliefern, machte man sich strafbar. Und auch für die interne Verwendung - etwa durch Kundendienst-Mitarbeiter - muss man bereits auf Filter zurückgreifen, die so gut es geht die Inhalte verbergen.
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