Trailer verspricht mehr als Spiel hält? - Könnte bald vorbei sein
Die Hersteller von Videospielen dürften zukünftig gezwungen sein, die Werbung für ihre Produkte wesentlich dezenter zu gestalten. Denn wenn die geweckten Erwartungen nicht erfüllt werden, kann dies seitens der Kunden zu Garantie-Ansprüchen führen, bei denen entweder sehr schnell nachgebessert oder Geld zurückerstattet werden muss.
Dies sieht zumindest eine Überarbeitung des Verbraucherschutz-Gesetzes in Großbritannien vor. Nutzer in anderen Ländern sind also erst einmal nicht direkt betroffen, doch dürfte sich die Neuregelung durchaus international auswirken. Denn das Marketing für Spiele ist durch das Internet ohnehin länderübergreifend. Hinzu kommt, dass die Regelung auch beispielhaften Charakter für andere EU-Staaten haben könnte und damit einen riesigen Markt für die Publisher abdecken würde.
Bisher wurden Computerspiele wie alle anderen Software-Produkte über das Verbraucherschutzgesetz im Grunde ebenso behandelt, wie normale gegenständliche Waren. Im Falle eines Defektes musste der Hersteller hier binnen 30 Tagen für eine Reparatur sorgen oder das Geld zurückzahlen. Als Defekt wurde aber gemeinhin angesehen, wenn der Datenträger, auf dem das Spiel geliefert wurde, zerkratzt war, oder aber der heruntergeladene Code so schlecht war, dass ein Start des Spiels im Grunde nicht ging.
Ebenso sollten Spielehersteller zukünftig besser darauf verzichten, Gameplay-Trailer zu veröffentlichen, bei denen das kommende Spiel deutlich schöner wirkt, als es letztlich beim Nutzer der Fall ist. Gleiches gilt für die gelegentlich vorkommende Praxis, in den Betas Grafikoptionen zuzuschalten, auf die man im Endprodukt letztlich lieber ganz verzichtet, damit die Spiele auf möglichst vielen Systemen laufen. Problematisch dürfte es für die Spiele-Hersteller auch werden, wenn in der Beta noch Charaktere oder Level zu finden waren, auf die man im finalen Produkt kurzfristig verzichtet, um die Deadline nicht zu gefährden.
Bisher wurden Computerspiele wie alle anderen Software-Produkte über das Verbraucherschutzgesetz im Grunde ebenso behandelt, wie normale gegenständliche Waren. Im Falle eines Defektes musste der Hersteller hier binnen 30 Tagen für eine Reparatur sorgen oder das Geld zurückzahlen. Als Defekt wurde aber gemeinhin angesehen, wenn der Datenträger, auf dem das Spiel geliefert wurde, zerkratzt war, oder aber der heruntergeladene Code so schlecht war, dass ein Start des Spiels im Grunde nicht ging.
Trailer vs. Produkt
Nun werden aber wesentlich höhere Ansprüche definiert. Ansprüche gegen den Hersteller kann der Kunde so bereits geltend machen, wenn die geweckten Erwartungen schlicht nicht erfüllt werden. Ein solcher Fall kann in verschiedenen Konstellationen eintreten. Wenn die Werbung ein Spiel beispielsweise als riesigen Sprung in der Spiele-Entwicklung abfeiert, das Endprodukt sich letztlich aber nur durch etwas aufgebesserte Grafik und eine weitergeführte Handlung vom Vorgänger unterscheidet, wäre quasi ein Garantiefall abzuleiten.Ebenso sollten Spielehersteller zukünftig besser darauf verzichten, Gameplay-Trailer zu veröffentlichen, bei denen das kommende Spiel deutlich schöner wirkt, als es letztlich beim Nutzer der Fall ist. Gleiches gilt für die gelegentlich vorkommende Praxis, in den Betas Grafikoptionen zuzuschalten, auf die man im Endprodukt letztlich lieber ganz verzichtet, damit die Spiele auf möglichst vielen Systemen laufen. Problematisch dürfte es für die Spiele-Hersteller auch werden, wenn in der Beta noch Charaktere oder Level zu finden waren, auf die man im finalen Produkt kurzfristig verzichtet, um die Deadline nicht zu gefährden.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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