SIM-Pfand und Nichtnutzungs-Gebühr jetzt von hohem Gericht kassiert
Dem Mobilfunk-Anbieter Mobilcom-Debitel wurden zwei Gebühren untersagt, mit denen das Unternehmen nach Ansicht des Gerichtes ohne Gegenleistung Geld von seinen Kunden generieren wollte. Das betrifft einerseits einen Pfand auf die SIM-Karte, andererseits eine Strafgebühr für die Nichtnutzung eines Tarifes.
Infografik: Entwicklung des Mobilfunks
In der Angelegenheit hatte das Unternehmen schon einmal im Jahr 2012 einstecken müssen. Verbraucherschützer gingen damals dagegen vor, dass Prepaid-Nutzer laut den Geschäftsbedingungen 4,95 Euro zahlen sollten, wenn sie an drei aufeinanderfolgenden Monaten nicht telefonierten und keine SMS verschickten. Weiterhin ging es um eine Klausel, über die die Firma 9,97 Euro verlangte, wenn die SIM-Karte nach dem Auslaufen des Vertrages nicht zurückgeschickt wird.
Es war aber nicht damit getan, dass das Gericht die Klauseln für ungültig erklärte. Denn in Sachen Pfand änderte Mobilcom-Debitel schlicht die AGB. Die Regelung wurde dahingehend entschärft, dass der eingezogene Betrag auch dann zurückgezahlt werden sollte, wenn die SIM-Karte zu einem späteren Zeitpunkt zurückgeschickt wurde. Auf der anderen Seite verlangten die Verbraucherschützer, dass der Mobilfunker die bis 2012 unrechtmäßig eingenommenen Gelder aus der Nichtnutzungsgebühr abzugeben hat.
Nun hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein ein nachfolgendes Urteil in der Sache veröffentlicht. Darin wird auch die neue Pfand-Regelung für ungültig erklärt. "Der beklagte Mobilfunkanbieter hat ersichtlich kein Interesse an der Rückerlangung der gebrauchten SIM-Karten unter dem Gesichtspunkt, dass er diese noch verwenden oder sonst etwas damit anfangen könnte", teilte das Gericht mit. Auch die Aussage, dass so der Missbrauch deaktivierter Karten verhindert werden solle, zog beim Gericht nicht, da ein solcher Fall noch nie aufgetreten ist. Insgesamt, so hieß es, dränge sich der Eindruck auf, dass durch das SIM-Kartenpfand eine zusätzliche Zahlung der Kunden ohne zusätzliche Leistung des Mobilfunkanbieters erreicht werden soll.
Infografik: Entwicklung des Mobilfunks
In der Angelegenheit hatte das Unternehmen schon einmal im Jahr 2012 einstecken müssen. Verbraucherschützer gingen damals dagegen vor, dass Prepaid-Nutzer laut den Geschäftsbedingungen 4,95 Euro zahlen sollten, wenn sie an drei aufeinanderfolgenden Monaten nicht telefonierten und keine SMS verschickten. Weiterhin ging es um eine Klausel, über die die Firma 9,97 Euro verlangte, wenn die SIM-Karte nach dem Auslaufen des Vertrages nicht zurückgeschickt wird.
Es war aber nicht damit getan, dass das Gericht die Klauseln für ungültig erklärte. Denn in Sachen Pfand änderte Mobilcom-Debitel schlicht die AGB. Die Regelung wurde dahingehend entschärft, dass der eingezogene Betrag auch dann zurückgezahlt werden sollte, wenn die SIM-Karte zu einem späteren Zeitpunkt zurückgeschickt wurde. Auf der anderen Seite verlangten die Verbraucherschützer, dass der Mobilfunker die bis 2012 unrechtmäßig eingenommenen Gelder aus der Nichtnutzungsgebühr abzugeben hat.
Nun hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein ein nachfolgendes Urteil in der Sache veröffentlicht. Darin wird auch die neue Pfand-Regelung für ungültig erklärt. "Der beklagte Mobilfunkanbieter hat ersichtlich kein Interesse an der Rückerlangung der gebrauchten SIM-Karten unter dem Gesichtspunkt, dass er diese noch verwenden oder sonst etwas damit anfangen könnte", teilte das Gericht mit. Auch die Aussage, dass so der Missbrauch deaktivierter Karten verhindert werden solle, zog beim Gericht nicht, da ein solcher Fall noch nie aufgetreten ist. Insgesamt, so hieß es, dränge sich der Eindruck auf, dass durch das SIM-Kartenpfand eine zusätzliche Zahlung der Kunden ohne zusätzliche Leistung des Mobilfunkanbieters erreicht werden soll.
Es dankt: Der Bundeshaushalt.
Weiterhin entschied das Gericht auf einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung. Die Nichtnutzungsgebühren müssen demnach nicht an die betroffenen Kunden zurückgezahlt werden - das wäre nach den inzwischen vergangenen Jahren wohl mit einem extremen Aufwand verbunden. Stattdessen werden die Gewinne, die mit den Gebühren im Zeitraum von Juni 2011 bis Juli 2012 gemacht wurden, eingezogen und dem Bundeshaushalt zugeführt.
Thema:
Beliebte Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen