Gericht bestätigt: Abhöraktionen Prism und Upstream waren illegal

Ein britisches Gericht hat sich wie erst in dieser Woche bekannt wurde erstmals gegen den Geheimdienst GCHQ gestellt. Laut Urteil des Investigatory Powers Tribunal waren die Abhörmaßnahmen durch GCHQ und NSA in großen Teilen illegal.
Geheimdienst, Großbritannien, GCHQ
Ministry of Defense UK
Damit soll der Weg frei gemacht werden, dass alle in den letzten Jahren gesammelten Informationen aus den Abhöraktionen gelöscht werden müssten. Die Menschenrechtsorganisationen Privacy International und Amnesty International hatte Klage gegen die Praktiken der Geheimdienste eingereicht und nun einen Teilerfolg erzielt. Vor dem britischem Spezialgericht, das nur über GCHQ, MI5 und MI6 zu richten hat, wurden die Kooperationen und Ergebnisse der Abhöraktion Prism als illegal gebrandmarkt.

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Unangemssen und pauschal

Im Urteil (verfügbar als PDF) heißt es, dass die US-Ausspähprogramme Prism und Upstream auf britischem Boden und gegen britische Bürger sowie EU-Bürger eingesetzt wurden. Diese Programme hätten - mit Wissen der US-Regierung - ein Abkommen verletzt, welches die Bürger vor unangemessenen und pauschalen Aktionen schützen sollte ("Section 702 of the Foreign Intelligence Surveillance Act").

Mehr dazu: US-Ausspähprogramme Prism und Upstream

Perfide ist aber das "Schlupfloch" das das Gericht für sein Urteil nutzte. Denn es erklärte die Abhörmethoden als illegal, da sie offiziell als geheim galten.

Mit dieser verdeckten Aktion gegen britische Bürger habe der Geheimdienst und seine Verbündeten gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Die Verhältnismäßigkeit der Aktion müsse in Frage gestellt werden. Bis Ende 2014 waren jedoch all diese Programme beziehungsweise die grundlegenden Mechanismen, um die Überwachung in den Geheimdiensten zu starten, nicht bekannt. Ohne diese Regeln für den Zugriff auf Daten zu kennen, verstießen solche Aktionen gegen die Artikel 8 (Schutz der Privatsphäre) und Artikel 10 (Recht auf freie Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtscharta, schreibt der Guardian.

Das Urteil stellt sich allerdings nicht gegen die Abhörpraxis allgemein. Dazu soll nun eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte folgen.
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