Freemium-Apps dürfen nicht mehr als "gratis" angepriesen werden
Die zahlreichen so genannten Freemium-Anwendungen und -Spiele dürfen nicht mehr als kostenlos beworben werden. Die italienische Kartellbehörde hat eine entsprechende Regelung durchgesetzt, die stellvertretend auch für andere Länder in Europa gilt. Die großen Anbieter haben bereits reagiert.
Das Verfahren zu der Sache wurde von der Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) im Mai vergangenen Jahres eingeleitet. Die Behörde nahm hierbei Apple, Google und Amazon als große Betreiber von Mobile-Downloadportalen sowie den französischen Spielehersteller Gameloft, dessen Geschäft vor allem auf dem Freemium-Modell basiert, ins Visier. Angesichts drohender Geldstrafen haben diese nun klein beigegeben, berichtete das Wall Street Journal.
Die verschiedenen Plattformen sind bereits umgestellt worden. So bekommen Nutzer in Apples AppStore nun beispielsweise einen Button mit der Beschriftung "Laden" angezeigt. Früher waren die fraglichen Anwendungen noch mit der Kennzeichnung "Gratis" versehen. In den Charts wird hier aber weiterhin zwischen "Gekauft" und "Gratis" unterschieden und es wird sich noch zeigen müssen, ob auch dies von der AGCM beanstandet wird.
Das Verfahren der AGCM geht auf Beschwerden der italienischen Verbraucherschutz-Organisation Altroconsumo zurück. Deren Sprecher Marco Pierani bezeichnete es insbesondere als Erfolg, dass man sich in der Sache gegen die drei großen US-Konzerne durchsetzen konnte, die über nicht gerade wenig Einfluss verfügen. Nun, so warnte er, müsse sein Verband aber auch daran arbeiten, die Umsetzung der Festlegungen zu überprüfen.
Die verschiedenen Plattformen sind bereits umgestellt worden. So bekommen Nutzer in Apples AppStore nun beispielsweise einen Button mit der Beschriftung "Laden" angezeigt. Früher waren die fraglichen Anwendungen noch mit der Kennzeichnung "Gratis" versehen. In den Charts wird hier aber weiterhin zwischen "Gekauft" und "Gratis" unterschieden und es wird sich noch zeigen müssen, ob auch dies von der AGCM beanstandet wird.
Hohe Strafen drohen
Die Unternehmen sollen auch eingewilligt haben, in den Beschreibungen von Apps klarer darauf hinzuweisen, dass der Download zwar kostenlos ist, innerhalb der Anwendung aber Gebühren auf den Anwender zukommen können. Nach der nun erreichten Einigung zwischen der Behörde und den Firmen müssen entsprechende Änderungen binnen 60 Tagen umgesetzt werden. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 5 Millionen Euro belegt werden. Infografik: Geschäftsmodell Freemium
Das Verfahren der AGCM geht auf Beschwerden der italienischen Verbraucherschutz-Organisation Altroconsumo zurück. Deren Sprecher Marco Pierani bezeichnete es insbesondere als Erfolg, dass man sich in der Sache gegen die drei großen US-Konzerne durchsetzen konnte, die über nicht gerade wenig Einfluss verfügen. Nun, so warnte er, müsse sein Verband aber auch daran arbeiten, die Umsetzung der Festlegungen zu überprüfen.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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