Gericht: Google-Suchergebnisse fallen unter freie Meinungsäußerung
Ein US-amerikanisches Gericht hat bestätigt, dass die Ergebnisse einer Google-Suche als freie Meinungsäußerung gelten und das Unternehmen diese ordnen kann wie es will. Damit stellt sich die US-Rechtsprechung auf die Seite des kalifornischen Konzerns und damit auch gegen die Ansichten der europäischen Gerichte.
In Europa sorgte jüngst das "Recht auf Vergessenwerden" für zahlreiche Diskussionen, da Google von außen gezwungen wurde, Links zu bestimmten Informationen aus dem Index zu nehmen, damit diese nicht (so leicht) gefunden werden können. In den USA ist nun aber erneut ein Urteil gefällt worden, wonach die Google-Suchergebnisse mit freier Rede gleichzusetzen sind.
Dagegen ging Google per so genannten Anti-SLAPP-Antrag vor (Strategic Lawsuits Against Public Participation), damit lässt sich eine Klage bereits in einer sehr frühen Phase abwehren, wenn mit dem Vorgehen eine Bedrohung für die freie Meinungsäußerung besteht. Im aktuellen Fall ließ das Gericht dieses Vorgehen zu und verwies auf den Umstand, dass Google seine Suchergebnisse so ordnen könne, wie es das Unternehmen will bzw. für richtig hält.
2012 hatte eine Studie zweier renommierter Rechtswissenschaftler festgestellt, dass Google zwar mit "komplexen Computer-Algorithmen" arbeite, diese aber auf dem Urteilsvermögen menschlicher Techniker basierten, was wo in den Suchergebnissen zu finden sein soll, und somit auch unter freie Meinungsäußerung fallen.
Unfaire Reihung?
Laut einem Bericht von Ars Technica wurde das Unternehmen aus Mountain View von einer Webseite namens CoastNews verklagt. Deren Besitzer war der Ansicht, dass Google unfairerweise seine Seite zu weit unten bzw. hinten einreiht, während sie auf Bing und Yahoo ganz vorne auftauchen. Das verstoße, so der Besitzer von CoastNews, gegen Anti-Kartell-Gesetze.Dagegen ging Google per so genannten Anti-SLAPP-Antrag vor (Strategic Lawsuits Against Public Participation), damit lässt sich eine Klage bereits in einer sehr frühen Phase abwehren, wenn mit dem Vorgehen eine Bedrohung für die freie Meinungsäußerung besteht. Im aktuellen Fall ließ das Gericht dieses Vorgehen zu und verwies auf den Umstand, dass Google seine Suchergebnisse so ordnen könne, wie es das Unternehmen will bzw. für richtig hält.
1. Zusatzartikel zur US-Verfassung
Es ist nicht das erste Mal, dass Google unter Schutz des 1. Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten (First Amendment) gestellt wird: 2011 untersuchte ein Ausschuss des US-Senats die Google-Suchergebnisse auf etwaige Monopolbedenken, auch die Handelskommission FTC nahm sich Google vor. Beide scheiterten beim Versuch, Google einen Verstoß nachzuweisen.2012 hatte eine Studie zweier renommierter Rechtswissenschaftler festgestellt, dass Google zwar mit "komplexen Computer-Algorithmen" arbeite, diese aber auf dem Urteilsvermögen menschlicher Techniker basierten, was wo in den Suchergebnissen zu finden sein soll, und somit auch unter freie Meinungsäußerung fallen.
Thema:
Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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