WhatsApp: VoIP-Funktion wohl mit Funktion für strafbare Mitschnitte
Nach einiger Verzögerung soll in der kommenden Version des populären Messengers WhatsApp nun tatsächlich die angekündigte Sprachtelefonie Einzug halten. Hinzu kommt dann wohl auch ein Feature, das in der Praxis durchaus für Probleme hinsichtlich des Datenschutzes sorgen kann.
Die VoIP-Funktion wurde von WhatsApp-Chef und -Gründer Jan Kuom bereits Anfang dieses Jahres für das zweite Quartal angekündigt. Gekommen ist sie dann aber erst einmal nicht. Erst im September tauchten Hinweise auf, dass das Feature nun tatsächlich bald da sein könnte. Das US-Magazin Geektime will nun erfahren haben, dass die nächste Version entsprechend ausgestattet sein soll.
Doch nicht nur eine Telefonie-Funktion soll mitgeliefert werden, sondern auch ein Feature, mit dem die Gespräche aufgezeichnet werden können. Dies könnte zu neuen Kontroversen um den Messenger führen. Denn der Mitschnitt von Telefonaten ist von der Gesetzgebung in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt und auch der Umgang des Einzelnen damit dürfte verschieden ausfallen.
In einer ganzen Reihe von Staaten ist es völlig legal, ein Telefonat mitzuschneiden. In Deutschland muss dafür allerdings die ausdrückliche Einwilligung aller Beteiligten vorliegen. Wer also auf seinem Gerät das Aufnahme-Feature aktiviert, ohne die Einwilligung des Gegenübers eingeholt zu haben, macht sich strafbar.
Aber auch ohne diese gesetzliche Regelung kann ein solches Feature Probleme bringen. Denn bisher sind die Nutzer hierzulande gewohnt, dass ein Telefonat ebenso flüchtig und privat ist, wie ein normales Gespräch unter vier Augen. Wenn pikante Äußerungen aus diesem abgeschotteten Rahmen zukünftig vielleicht öffentlich im Netz auftauchen, dürften Zerwürfnisse in den sozialen Kontakten eine unweigerliche Folge sein.
Sollte der Bericht stimmen, dürfte spannend werden, wie WhatsApp die Funktion umsetzt. Denkbar wären entsprechende rechtliche Warnungen in einzelnen Ländern, damit die Nutzer zumindest darüber informiert werden, dass sie im Begriff sind, sich strafbar zu machen. Möglich - aber umständlich - wären auch verschiedene Landesversionen auf den verschiedenen Download-Plattformen.
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Doch nicht nur eine Telefonie-Funktion soll mitgeliefert werden, sondern auch ein Feature, mit dem die Gespräche aufgezeichnet werden können. Dies könnte zu neuen Kontroversen um den Messenger führen. Denn der Mitschnitt von Telefonaten ist von der Gesetzgebung in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt und auch der Umgang des Einzelnen damit dürfte verschieden ausfallen.
In einer ganzen Reihe von Staaten ist es völlig legal, ein Telefonat mitzuschneiden. In Deutschland muss dafür allerdings die ausdrückliche Einwilligung aller Beteiligten vorliegen. Wer also auf seinem Gerät das Aufnahme-Feature aktiviert, ohne die Einwilligung des Gegenübers eingeholt zu haben, macht sich strafbar.
§ 201 StGB ist eindeutig
Im Strafgesetzbuch gibt es dafür den § 201 "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes". Darin heißt es: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht."Aber auch ohne diese gesetzliche Regelung kann ein solches Feature Probleme bringen. Denn bisher sind die Nutzer hierzulande gewohnt, dass ein Telefonat ebenso flüchtig und privat ist, wie ein normales Gespräch unter vier Augen. Wenn pikante Äußerungen aus diesem abgeschotteten Rahmen zukünftig vielleicht öffentlich im Netz auftauchen, dürften Zerwürfnisse in den sozialen Kontakten eine unweigerliche Folge sein.
Sollte der Bericht stimmen, dürfte spannend werden, wie WhatsApp die Funktion umsetzt. Denkbar wären entsprechende rechtliche Warnungen in einzelnen Ländern, damit die Nutzer zumindest darüber informiert werden, dass sie im Begriff sind, sich strafbar zu machen. Möglich - aber umständlich - wären auch verschiedene Landesversionen auf den verschiedenen Download-Plattformen.
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