Eingravierte Labels auf der Rückseite von Elektronik sollen fallen

Auf allen elektronischen Geräten sind auf der Rückseite diverse Symbole und Nummern zu finden. Diese Kennzeichnungen sind (und bleiben) verpflichtend, der US-Gesetzgeber will nun aber eine digitale Anzeige dieser "Labels" erlauben. Eine "jungfräuliche" Ansicht komplett ohne Aufdrucke wird es aber dennoch nicht geben.
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Kennzeichnungen notwendig, aber unschön

Die Federal Communications Commission (FCC), die US-Zulassungsbehörde für Elektronik, hat sich bereits im Frühjahr selbst dafür ausgesprochen, diese bisherigen und seit 1973 bestehenden "Kennzeichnungsvorgaben" zu modernisieren: Michael O'Rielly, FCC Commissioner, schrieb in einem Blog-Beitrag, dass elektronische Geräte immer kleiner würden und gleichzeitig immer mehr Funktionen erhielten.

Das hat aber zur Folge, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen auf der Geräterückseite immer breiter werden, da mit neuer Technologie auch neue Warnungen und Hinweise einhergehen. O'Rielly sprach sich deshalb dafür aus, statt der eingeätzten oder auf andere Weise dauerhaft angebrachten Labels digitale Pendants einzusetzen. Eine mögliche Lösung ist es, diese Hinweise etwa beim Boot-Vorgang der System-Software einzublenden.

Digitale Markierungen sind auch gewünscht

Und der FCC-Vorschlag fand auch Gehör, wie die US-Politik-Zeitung The Hill berichtet: Die Senatoren Deb Fischer (R) und Jay Rockefeller (D) haben vor kurzem den so genannten "E-Label Act" vorgelegt, dieser Gesetzesvorschlag würde "digitale Markierungen" offiziell erlauben.

Die Senatoren, aber auch die FCC argumentieren, dass die derzeitigen physikalischen Kennzeichen ein Kostenfaktor sind und die Produkte unnötig verteuerten. Im entsprechenden Antrag heißt es weiter, dass elektronische Marken sowohl von den Herstellern als auch den Konsumenten gewünscht seien.

Die Chance auf eine weitgehend markierungslose Hinterseite bei Smartphones, Tablets und Co. gibt es aber keine, da die europäische CE-Kennzeichnung auch künftig bzw. wie bisher auf den Geräten aufgebracht sein muss.
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