1-Cent-Versand: Amazon umgeht Verbot von Gratisversand mit Trick
In Frankreich darf der Versandhausriese aus Seattle laut einem neuen Gesetz keinen Gratisversand von Büchern anbieten. Die gemeinhin als "Anti-Amazon-Gesetz" bekannte Regelung, die auch Rabatte verbietet, befolgt der Online-Händler auch, allerdings nicht ganz im Sinne der Erfinder.
Zum anderen darf Amazon nun auch keinen kostenlosen Versand mehr durchführen, da dies ebenfalls als unfairer Wettbewerbsvorteil gesehen wurde. Laut einem Bericht des Wall Street Journal (WSJ) löst Amazon das zweite Problem auf fast schon kuriose Weise: Man berechnet den Bestellern für Versand und Verpackung einen einzigen Cent.
Amazon hat bereits in Aussicht gestellt, gegen diese Regelung, die Teil des französischen Pendants zur deutschen Buchpreisbindung ist, auf europäischer Ebene zu klagen. Und laut der französischen Tageszeitung Libération stehen die Chancen dafür gar nicht einmal schlecht, da Brüssel diese Regelung als wettbewerbsverzerrend einstuft.
"Anti-Amazon-Gesetz"
Seit gestern befolgt die französische Dependance von Amazon ein von der französischen Regierung bzw. beiden großen (nicht koalierenden) Parteien im Vorjahr beschlossenes Gesetz: Dieses regelt bzw. verbietet zum einen die Möglichkeit zu Preisnachlässen, der Online-Händler darf Kunden nicht länger einen fünfprozentigen Rabatt bei Büchern (der in Frankreich maximal mögliche) anbieten.Zum anderen darf Amazon nun auch keinen kostenlosen Versand mehr durchführen, da dies ebenfalls als unfairer Wettbewerbsvorteil gesehen wurde. Laut einem Bericht des Wall Street Journal (WSJ) löst Amazon das zweite Problem auf fast schon kuriose Weise: Man berechnet den Bestellern für Versand und Verpackung einen einzigen Cent.
Ausnahmen
Damit befolgt Amazon das Gesetz auf Punkt und Komma, wenngleich nicht so wie es die Regierung des Landes gewollt hat. Allerdings kann man das "Anti-Amazon-"Gesetz auch kritisch sehen: Denn dieses verfügt über eine Ausnahme von beiden Einschränkungen (5-Prozent-Rabatt sowie Gratisversand) für Händler mit Ladengeschäften. Das gilt allerdings auch dann, wenn ein Händler gleichzeitig ein Online-Geschäft betreibt, erwähnt wird hier vor allem die Kette FNAC, die zwar Filialen betreibt, aber auch eine signifikante Web-Präsenz hat.Amazon hat bereits in Aussicht gestellt, gegen diese Regelung, die Teil des französischen Pendants zur deutschen Buchpreisbindung ist, auf europäischer Ebene zu klagen. Und laut der französischen Tageszeitung Libération stehen die Chancen dafür gar nicht einmal schlecht, da Brüssel diese Regelung als wettbewerbsverzerrend einstuft.
Thema:
Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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