NSA-Skandal: Massive Drohungen gegen BRD-Generalbundesanwalt
Gegen den Generalbundesanwalt Harald Range gab es in den letzten Tagen massive Drohungen. Hintergrund dessen ist die Weigerung Ranges, wegen der Überwachungs-Aktivitäten gegen die Bevölkerung offiziell ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Die zuständigen Polizeibehörden nehmen die Drohungen durchaus ernst und haben die Maßnahmen zum Personenschutz ausgebaut. Uwe Schwellnus vom niedersächsischen Landeskriminalamt (LKA), das für Ranges Schutz verantwortlich ist, bestätigte gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus (heutige Ausgabe), dass das Sicherheitskonzept für den Generalbundesanwalt der neuen Lage angepasst werde. Auch das Bundeskriminalamt sei zusätzlich eingeschaltet worden und befasse sich gemeinsam mit dem LKA mit der Angelegenheit, so Schwellnus.
Range war zuvor schon mehrfach in die Kritik geraten, weil er nicht so auf die Veröffentlichungen aus dem Snowden-Archiv reagierte, wie es verschiedene Seiten für angemessen hielten. Nach seiner Einschätzung gebe es beispielsweise keine "zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte", dass es Abhörangriffe auf das Mobiltelefon von Bundeskanzlerin Angela Merkel gab. Auch der Verdacht, die deutsche Bevölkerung sei ausgespäht worden, sei weder durch Zeugen noch durch Dokumente belegbar, hieß es aus der Bundesanwaltschaft.
Bei der Bundesanwaltschaft stehen demnach Anfang dieser Woche noch intensive interne Beratungen an, an deren Ende eine Entscheidung fallen soll. Range soll bislang in seinen Erwägungen zwischen der mutmaßlichen Massenausspähung der NSA und dem Angriff auf das Kanzlerin-Handy unterschieden haben.
Anfragen bei zahlreichen deutschen Behörden hätten nur dürftige Informationen über die viel diskutierten Überwachungs-Maßnahmen ergeben. Deswegen erscheine ein Ermittlungsverfahren in dieser Causa als wenig wahrscheinlich, hieß es zunächst. Da die Snowden-Dokumente nicht öffentlich vorliegen, sondern es im Grunde nur Medienberichte über diese gibt, dürfte es letztlich schwierig werden, die Sache vor einem Gericht eindeutig und rechtssicher zu belegen.
In Ranges Überlegungen fließen dabei allerdings nicht nur die rein rechtlichen Fakten ein. Er hat juristisch auch die Möglichkeit, von einem Verfahren abzusehen, wenn dieses dem Wohl des Landes schade. Insofern gilt es abzuwägen, welche diplomatischen Verwicklungen Ermittlungen nach sich ziehen würden, die letztlich in einem ziemlich wackligen Prozess münden.
Range war zuvor schon mehrfach in die Kritik geraten, weil er nicht so auf die Veröffentlichungen aus dem Snowden-Archiv reagierte, wie es verschiedene Seiten für angemessen hielten. Nach seiner Einschätzung gebe es beispielsweise keine "zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte", dass es Abhörangriffe auf das Mobiltelefon von Bundeskanzlerin Angela Merkel gab. Auch der Verdacht, die deutsche Bevölkerung sei ausgespäht worden, sei weder durch Zeugen noch durch Dokumente belegbar, hieß es aus der Bundesanwaltschaft.
Ermittlungsverfahren noch gar nicht vom Tisch
Dem Magazin Der Spiegel liegen hingegen Aussagen aus der Behörde vor, wonach noch gar keine endgültige Entscheidung darüber gefallen sei, ob es ein Ermittlungsverfahren geben wird. Demnach lasse Range seit Monaten gegenüber Gesprächspartnern erkennen, dass er zu einem Ermittlungsverfahren tendiere, hieß es in der aktuellen Ausgabe.Bei der Bundesanwaltschaft stehen demnach Anfang dieser Woche noch intensive interne Beratungen an, an deren Ende eine Entscheidung fallen soll. Range soll bislang in seinen Erwägungen zwischen der mutmaßlichen Massenausspähung der NSA und dem Angriff auf das Kanzlerin-Handy unterschieden haben.
Anfragen bei zahlreichen deutschen Behörden hätten nur dürftige Informationen über die viel diskutierten Überwachungs-Maßnahmen ergeben. Deswegen erscheine ein Ermittlungsverfahren in dieser Causa als wenig wahrscheinlich, hieß es zunächst. Da die Snowden-Dokumente nicht öffentlich vorliegen, sondern es im Grunde nur Medienberichte über diese gibt, dürfte es letztlich schwierig werden, die Sache vor einem Gericht eindeutig und rechtssicher zu belegen.
In Ranges Überlegungen fließen dabei allerdings nicht nur die rein rechtlichen Fakten ein. Er hat juristisch auch die Möglichkeit, von einem Verfahren abzusehen, wenn dieses dem Wohl des Landes schade. Insofern gilt es abzuwägen, welche diplomatischen Verwicklungen Ermittlungen nach sich ziehen würden, die letztlich in einem ziemlich wackligen Prozess münden.
Thema:
Beliebte Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
#FLOCK ´26: die Flock to Fedora Project Conference
d-hubs - vor 1 Stunde -
DigiKam: das Open-Source-Fotoverwaltungsprogramm
d-hubs - Gestern 13:22 Uhr -
Alpine-Linux: unter den schlanken Distris
d-hubs - Gestern 12:33 Uhr -
Pc startet im Multiboot Manager nach unstellung in MSconfig
js1 - Gestern 11:19 Uhr -
"Ohne Privatsphäre keine Demokratie" Der Neocypherpunk Summi
d-hubs - Vorgestern 12:52 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen