Breitband-Ausbau kann bald schneller werden
Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments hat hierfür heute entsprechende Regelungen angenommen. Grundsätzlich soll es demnach zukünftig möglich sein, dass bestehende Netze von Stadtwerken und ähnlichen Einrichtungen zur Versorgung mit Strom, Gas und Wasser auch für die Verlegung von Breitband-Kabeln genutzt werden können - allerdings sind dem auch Grenzen gesetzt.
"Erfreulicherweise hat sich die Praktikabilität gegenüber überzogenen Zielsetzungen durchgesetzt", bewertete Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), das Ergebnis. "Der VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft unterstützt grundsätzlich, dass Synergien mit anderen kommunalen Infrastrukturmaßnahmen genutzt werden, wenn es um den Ausbau von Breitbandnetzen geht. Doch dies hat auch Grenzen."
In einem gewissen Rahmen sind die kommunalen Unternehmen laut der kommenden Richtlinie verpflichtet, die Mitnutzung zu ermöglichen. Eine Ausnahme hierfür stellt allerdings beispielsweise das Trinkwasser-Netz dar. Hier gab es bereits Ideen, Glasfasern schlicht mit durch die Rohre zu ziehen.
Allerdings gab es auch Befürchtungen hinsichtlich eines potenziellen Risikos für die Sicherheit und Integrität der Netze, die hierfür nicht ausgelegt sind. Eine verpflichtende Mitnutzung hätte zudem im Widerspruch zur europäischen Trinkwasserrichtlinie, die bestimmte Mindestanforderungen an die Qualität der Stoffe und Materialien stellt, gestanden.
Die Netze für Gas, Strom, Fernwärme und Abwasser können hingegen zum Breitband-Ausbau hinzugezogen werden. Eine Zugangsverweigerung durch die Betreiber kann aber erfolgen, wenn dies zur Folge hätte, dass der Netzbetreiber selbst keinen Platz für eigene künftige Investitionen mehr hat oder Bedenken hinsichtlich Sicherheit und öffentlicher Gesundheit bestehen.
Der federführende Ausschuss für Industrie, Forschung und "Erfreulicherweise hat sich die Praktikabilität gegenüber überzogenen Zielsetzungen durchgesetzt", bewertete Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), das Ergebnis. "Der VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft unterstützt grundsätzlich, dass Synergien mit anderen kommunalen Infrastrukturmaßnahmen genutzt werden, wenn es um den Ausbau von Breitbandnetzen geht. Doch dies hat auch Grenzen."
In einem gewissen Rahmen sind die kommunalen Unternehmen laut der kommenden Richtlinie verpflichtet, die Mitnutzung zu ermöglichen. Eine Ausnahme hierfür stellt allerdings beispielsweise das Trinkwasser-Netz dar. Hier gab es bereits Ideen, Glasfasern schlicht mit durch die Rohre zu ziehen.
Allerdings gab es auch Befürchtungen hinsichtlich eines potenziellen Risikos für die Sicherheit und Integrität der Netze, die hierfür nicht ausgelegt sind. Eine verpflichtende Mitnutzung hätte zudem im Widerspruch zur europäischen Trinkwasserrichtlinie, die bestimmte Mindestanforderungen an die Qualität der Stoffe und Materialien stellt, gestanden.
Die Netze für Gas, Strom, Fernwärme und Abwasser können hingegen zum Breitband-Ausbau hinzugezogen werden. Eine Zugangsverweigerung durch die Betreiber kann aber erfolgen, wenn dies zur Folge hätte, dass der Netzbetreiber selbst keinen Platz für eigene künftige Investitionen mehr hat oder Bedenken hinsichtlich Sicherheit und öffentlicher Gesundheit bestehen.
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Christian Kahle
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