Bundestag: GEMA-Vermutung bald auf den Prüfstand
erfolgreiche Eingabe beim Online-Petitionssystem des Parlamentes. Darin wurde die Aufhebung der so genannten GEMA-Vermutung (§13c UrhWahrnG) gefordert, da die Verwertungsgesellschaft inzwischen längst nicht mehr die übergroße Mehrheit der Musiker vertritt. Stattdessen müssten weiterhin zahlreiche Veranstalter und Anbieter beweisen, dass sie Musik gespielt haben, für die die GEMA nicht über Wahrnehmungsrechte verfügt. Die Petition wurde von 62.842 Bürgern unterstützt.
Der Petitionsausschuss kommt in seiner Handlungsempfehlung an den Bundestag allerdings zu dem Schluss, dass das bisherige Prinzip weiter aufrechterhalten werden sollte. Nicht nur, dass die GEMA hierzulande noch als einzige Organisation die kommerzielle Verwertung von Musikrechten verfolgt. Auch vertrete sie nicht nur die in ihr organisierten Künstler, sondern über Verträge mit Partnerorganisationen im Ausland auch die Musiker, die diesen angeschlossen sind.
Als zweiten Aspekt führte man ins Feld, dass es für die Veranstalter durchaus zumutbar ist, Nachweise zu führen, ob sie Musik spielten, die der GEMA-Lizenzierung unterliegt oder nicht. Würde dieses Verfahren umgedreht, wäre eine Wahrnehmung der Rechte im Grunde nicht mehr zu gewährleisten.
Trotzdem erkenne man an, dass der Bereich in Bewegung gekommen ist. Durch die Distribution via Download im Internet gehe inzwischen ein guter Teil des Musikvertriebs an der GEMA vorbei. "Schwerwiegender erscheint noch, dass mittlerweile eine zunehmende Zahl jüngerer Urheber in Deutschland ihre Werke bewusst GEMA-frei veröffentlichen", so der Petitionsausschuss in seinem Bericht. Denn beispielsweise die Entscheidung, Musik unter Creative Commons (CC)-Lizenzen bereitzustellen, geht nur, wenn der Künstler kein GEMA-Mitglied ist.
Und auch die Gründung des GEMA-Konkurrenten C3S als neue Verwertungsgesellschaft, die auch mit freien Lizenzen arbeiten will, ist im Bundestag angekommen. Hier rechnet man damit, dass bei einer erfolgreichen Gründung eine größere Zahl vor allem junger Musiker die neue Organisation für sich in Anspruch nimmt. Die Folge: "Die GEMA-Vermutung wäre in bisheriger Form nicht länger anwendbar", so der Bericht. Denn dann müssten beide Verwertungsgesellschaften ein Einvernehmen unter allen Beteiligten herstellen.
Auch wenn man sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht auf eine Änderung der Rechtslage festlegen will, empfiehlt man dem Bundestag dann doch, die aktuellen Entwicklungen genau im Auge zu behalten. Der Gesetzgeber sollte in näherer Zukunft überprüfen, ob "Anpassungen an die sich verändernde Realität im Musikgeschäft erforderlich sind".
Grundlage der Beschäftigung mit der Frage war eine Der Petitionsausschuss kommt in seiner Handlungsempfehlung an den Bundestag allerdings zu dem Schluss, dass das bisherige Prinzip weiter aufrechterhalten werden sollte. Nicht nur, dass die GEMA hierzulande noch als einzige Organisation die kommerzielle Verwertung von Musikrechten verfolgt. Auch vertrete sie nicht nur die in ihr organisierten Künstler, sondern über Verträge mit Partnerorganisationen im Ausland auch die Musiker, die diesen angeschlossen sind.
Als zweiten Aspekt führte man ins Feld, dass es für die Veranstalter durchaus zumutbar ist, Nachweise zu führen, ob sie Musik spielten, die der GEMA-Lizenzierung unterliegt oder nicht. Würde dieses Verfahren umgedreht, wäre eine Wahrnehmung der Rechte im Grunde nicht mehr zu gewährleisten.
Trotzdem erkenne man an, dass der Bereich in Bewegung gekommen ist. Durch die Distribution via Download im Internet gehe inzwischen ein guter Teil des Musikvertriebs an der GEMA vorbei. "Schwerwiegender erscheint noch, dass mittlerweile eine zunehmende Zahl jüngerer Urheber in Deutschland ihre Werke bewusst GEMA-frei veröffentlichen", so der Petitionsausschuss in seinem Bericht. Denn beispielsweise die Entscheidung, Musik unter Creative Commons (CC)-Lizenzen bereitzustellen, geht nur, wenn der Künstler kein GEMA-Mitglied ist.
Und auch die Gründung des GEMA-Konkurrenten C3S als neue Verwertungsgesellschaft, die auch mit freien Lizenzen arbeiten will, ist im Bundestag angekommen. Hier rechnet man damit, dass bei einer erfolgreichen Gründung eine größere Zahl vor allem junger Musiker die neue Organisation für sich in Anspruch nimmt. Die Folge: "Die GEMA-Vermutung wäre in bisheriger Form nicht länger anwendbar", so der Bericht. Denn dann müssten beide Verwertungsgesellschaften ein Einvernehmen unter allen Beteiligten herstellen.
Auch wenn man sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht auf eine Änderung der Rechtslage festlegen will, empfiehlt man dem Bundestag dann doch, die aktuellen Entwicklungen genau im Auge zu behalten. Der Gesetzgeber sollte in näherer Zukunft überprüfen, ob "Anpassungen an die sich verändernde Realität im Musikgeschäft erforderlich sind".
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Christian Kahle
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