E-Gesundheitskarten laut Gutachten nicht nutzbar
Das Projekt zur Einführung der elektronische Gesundheitskarte (eGK) steht vor einem neuen Problem: Diese kann laut einem aktuellen Gutachten wohl gar nicht eingesetzt werden, wie geplant.
Patienten sollen sich mit der Karte zukünftig identifizieren und dadurch auf ihre Daten zugreifen können. Damit dies auch ohne weitere Ausweis-Dokumente möglich ist, wird das Passbild der jeweiligen Person aufgedruckt. Allerdings prüft bisher niemand nach, ob die Person auf dem Foto auch die ist, der die eGK laut den auf ihr gespeicherten Daten gehört.
"Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Ausstellung der eGK die Übereinstimmung des auf der eGK aufgedruckten Lichtbildes, der Person des Inhabers der Karte sowie der zukünftig auf der eGK gespeicherten weiteren Sozialdaten zu verifizieren. Dieses wird bislang nicht durchgeführt, was problematisch ist, da zukünftig sensible Daten auf der eGK gespeichert werden sollen", heißt es in einem juristischen Gutachten, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Auftrag gegeben wurde und dem Hamburger Abendblatt vorliegt.
So wäre es zumindest möglich, dass bereits Karten ausgestellt wurden, auf denen das Bild einer anderen Person aufgedruckt ist. Diese könnte sich zukünftig problemlos mit der eGK ausweisen und Zugang zu allen gespeicherten sozialen und medizinischen Daten des Versicherungsnehmers bekommen. Weiterhin wäre es natürlich auch denkbar, dass sich eine andere Person so behandeln lassen kann, obwohl sie gar nicht versichert ist.
Das zuständige Bundesgesundheitsministerium räumt ein, dass die richtige Zuordnung der Daten gewährleistet sein muss. "Dafür ist neben weiteren Maßnahmen auch eine Identifizierung des Versicherten erforderlich, die jedoch nicht zum Zeitpunkt der Lichtbildübermittlung durchzuführen ist", hieß es aber.
Die gesetzliche Regelung zum E-Government besagt entsprechend auch klar, dass die Stimmigkeit der Identität juristisch einwandfrei überprüft werden muss. Völlig unklar ist derzeit, wann und wie diese Prüfung bei der Gesundheitskarte denn nun stattfinden soll. Im schlimmsten Fall könnte es nun dazu kommen, dass die bis zu 60 Millionen bereits ausgestellten Karten eingezogen und ersetzt werden müssen.
"Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Ausstellung der eGK die Übereinstimmung des auf der eGK aufgedruckten Lichtbildes, der Person des Inhabers der Karte sowie der zukünftig auf der eGK gespeicherten weiteren Sozialdaten zu verifizieren. Dieses wird bislang nicht durchgeführt, was problematisch ist, da zukünftig sensible Daten auf der eGK gespeichert werden sollen", heißt es in einem juristischen Gutachten, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Auftrag gegeben wurde und dem Hamburger Abendblatt vorliegt.
So wäre es zumindest möglich, dass bereits Karten ausgestellt wurden, auf denen das Bild einer anderen Person aufgedruckt ist. Diese könnte sich zukünftig problemlos mit der eGK ausweisen und Zugang zu allen gespeicherten sozialen und medizinischen Daten des Versicherungsnehmers bekommen. Weiterhin wäre es natürlich auch denkbar, dass sich eine andere Person so behandeln lassen kann, obwohl sie gar nicht versichert ist.
Das zuständige Bundesgesundheitsministerium räumt ein, dass die richtige Zuordnung der Daten gewährleistet sein muss. "Dafür ist neben weiteren Maßnahmen auch eine Identifizierung des Versicherten erforderlich, die jedoch nicht zum Zeitpunkt der Lichtbildübermittlung durchzuführen ist", hieß es aber.
Die gesetzliche Regelung zum E-Government besagt entsprechend auch klar, dass die Stimmigkeit der Identität juristisch einwandfrei überprüft werden muss. Völlig unklar ist derzeit, wann und wie diese Prüfung bei der Gesundheitskarte denn nun stattfinden soll. Im schlimmsten Fall könnte es nun dazu kommen, dass die bis zu 60 Millionen bereits ausgestellten Karten eingezogen und ersetzt werden müssen.
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Christian Kahle
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