Filesharing: Extra-Strafe für schlechte Filmqualität
In Schweden wurde ein 28-jähriger Mann wegen seiner aktiven Beiträge zu einem privaten Torrent-Tracker zu einer hohen Strafe verurteilt. An dem Urteil sind dabei gleich mehrere Aspekte bemerkenswert.
Ausgangspunkt des Verfahrens bildete der Tracker "Swebits", der im Jahr 2011 abgeschaltet wurde. Kurz zuvor war bereits einer von dessen Nutzern verhaftet worden. Im Zuge der Ermittlungen richtete sich der Fokus auch auf den nun Verurteilten, der von den Rechteinhabern inzwischen als aktivster einzelner Film-Pirat Schwedens bezeichnet wird.
Und dies hat durchaus seinen Grund: Er soll nach den Erkenntnissen der Ermittler allein 517 Filme und Serien zum Filesharing bereitgestellt haben, berichtete das Magazin ComputerSweden. In dem Prozess kam er dabei strafrechtlich noch recht glimpflich davon. Eine Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und das Gericht verurteilte den Mann, 160 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten.
Bemerkenswert wird allerdings die Festsetzung des Schadensersatzes, den er an die Filmindustrie leisten muss. Hier beschränkte sich das Verfahren zwar auf einen exemplarischen Fall, doch auch dabei fiel die Summe mit 660.000 Euro sehr hoch aus. Die Rechteinhaber hatten einen Betrag in dieser Größenordnung gefordert und dies damit begründet, dass er etwa dem Wert entsprechen würde, den man für eine Lizenz verlangt hätte, wenn jemand den fraglichen Film kostenlos zum Download bereitstellen wollte.
Doch diese damit quasi nachgeforderten Lizenzgebühren machen nicht den ganzen Betrag aus. Rund 45.000 Euro bekamen die Rechteinhaber auch zugesprochen, weil der hochgeladene Film in einer relativ schlechten Qualität vorlag. Damit habe die vorliegende Kopie zusätzlich noch dem Ansehen der Produzenten geschadet, hieß es.
Seitens der Filmindustrie wurde das Urteil natürlich begrüßt. Es zeige, welche Schäden der Branche durch entsprechende Taten entstünden, erklärte Henrik Pontén von der Branchenorganisation Rights Alliance. Kritik kam hingegen von den Jungen Piraten, für die der Fall eindeutig zeigt, wie reformbedürftig die Urheberrechts-Gesetzgebung ist.
Und dies hat durchaus seinen Grund: Er soll nach den Erkenntnissen der Ermittler allein 517 Filme und Serien zum Filesharing bereitgestellt haben, berichtete das Magazin ComputerSweden. In dem Prozess kam er dabei strafrechtlich noch recht glimpflich davon. Eine Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und das Gericht verurteilte den Mann, 160 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten.
Bemerkenswert wird allerdings die Festsetzung des Schadensersatzes, den er an die Filmindustrie leisten muss. Hier beschränkte sich das Verfahren zwar auf einen exemplarischen Fall, doch auch dabei fiel die Summe mit 660.000 Euro sehr hoch aus. Die Rechteinhaber hatten einen Betrag in dieser Größenordnung gefordert und dies damit begründet, dass er etwa dem Wert entsprechen würde, den man für eine Lizenz verlangt hätte, wenn jemand den fraglichen Film kostenlos zum Download bereitstellen wollte.
Doch diese damit quasi nachgeforderten Lizenzgebühren machen nicht den ganzen Betrag aus. Rund 45.000 Euro bekamen die Rechteinhaber auch zugesprochen, weil der hochgeladene Film in einer relativ schlechten Qualität vorlag. Damit habe die vorliegende Kopie zusätzlich noch dem Ansehen der Produzenten geschadet, hieß es.
Seitens der Filmindustrie wurde das Urteil natürlich begrüßt. Es zeige, welche Schäden der Branche durch entsprechende Taten entstünden, erklärte Henrik Pontén von der Branchenorganisation Rights Alliance. Kritik kam hingegen von den Jungen Piraten, für die der Fall eindeutig zeigt, wie reformbedürftig die Urheberrechts-Gesetzgebung ist.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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