PCFritz.de erwirkt eine Verfügung gegen Microsoft
Der Online-Händler PCFritz.de hat in der Auseinandersetzung mit Microsoft nachgelegt und eine einstweilige Verfügung gegen den Software-Konzern erwirkt, um seinen Ruf zu schützen.
In der heute ergangenen Anordnung des Landgerichtes Köln, die WinFuture.de vorliegt wird Microsoft nun untersagt, verschiedene Behauptungen weiter aufzustellen oder zu verbreiten. So darf das Unternehmen nicht mehr sagen, dass PCFritz.de gefälschte Kopien des Betriebssystems Windows 7 vertreibt oder besitzt - was den Kernpunkt des Streites ausmacht.
Weiterhin dürfe Microsoft nicht mehr mit der Aussage auftreten, dass der Händler Sicherungskopien nachempfunden, diese mit gefälschten Echtheits-Zertifikaten versehen und weit unter dem Marktpreis vertrieben habe. Auch die Behauptung, Microsoft seien durch das Verhalten von PCFritz.de Einbußen und den Kunden ein Schaden entstanden, wurde mit der Verfügung untersagt.
Wie das Gericht ausführte, habe der Händler durch die Vorlage einer entsprechenden Microsoft-Pressemitteilung und weiterer Unterlagen glaubhaft machen können, dass sein Anliegen berechtigt ist. Aus Gründen der Dringlichkeit habe man außerdem auf eine mündliche Anhörung verzichtet. Dies bedeutet, dass Microsoft natürlich auch im Recht sein kann. Allerdings kann dies erst in einem ordentlichen Verfahren geklärt werden und der Schutz des beschuldigten Unternehmens vor einem Image-Schaden, der vor einem Urteil entstehen könnte, wiegt erst einmal höher.
Microsoft hatte das Unternehmen wegen des Verdachts angezeigt, dass es sich bei den Windows 7-Kopien nicht um Originale handelt. Bei einer Durchsuchung hatte der Zoll daraufhin große Mengen an entsprechenden Datenträgern beschlagnahmt. Der Händler wies die Vorwürfe allerdings zurück und erklärte, dass man echte OEM-Recovery-Datenträger vertreibe, deren Verkauf durch verschiedene Gerichtsurteile für rechtens erklärt wurde.
Weiterhin dürfe Microsoft nicht mehr mit der Aussage auftreten, dass der Händler Sicherungskopien nachempfunden, diese mit gefälschten Echtheits-Zertifikaten versehen und weit unter dem Marktpreis vertrieben habe. Auch die Behauptung, Microsoft seien durch das Verhalten von PCFritz.de Einbußen und den Kunden ein Schaden entstanden, wurde mit der Verfügung untersagt.
Wie das Gericht ausführte, habe der Händler durch die Vorlage einer entsprechenden Microsoft-Pressemitteilung und weiterer Unterlagen glaubhaft machen können, dass sein Anliegen berechtigt ist. Aus Gründen der Dringlichkeit habe man außerdem auf eine mündliche Anhörung verzichtet. Dies bedeutet, dass Microsoft natürlich auch im Recht sein kann. Allerdings kann dies erst in einem ordentlichen Verfahren geklärt werden und der Schutz des beschuldigten Unternehmens vor einem Image-Schaden, der vor einem Urteil entstehen könnte, wiegt erst einmal höher.
Microsoft hatte das Unternehmen wegen des Verdachts angezeigt, dass es sich bei den Windows 7-Kopien nicht um Originale handelt. Bei einer Durchsuchung hatte der Zoll daraufhin große Mengen an entsprechenden Datenträgern beschlagnahmt. Der Händler wies die Vorwürfe allerdings zurück und erklärte, dass man echte OEM-Recovery-Datenträger vertreibe, deren Verkauf durch verschiedene Gerichtsurteile für rechtens erklärt wurde.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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