Hamburger Datenschützer warnt vor Touch ID
Apple hat vergangene Woche sein neues Flaggschiff-Modell vorgestellt. Eine Besonderheit des iPhone 5S ist dessen Möglichkeit, den Fingerabdruck zum Entsperren des Lockscreens verwenden zu können. So mancher hat allerdings angesichts dieser Funktion Zweifel, auch wenn Apple beteuert, dass die biometrischen Merkmale sicher und nur auf dem lokalen Gerät abgelegt sind.
Zu den Kritikern gehört auch der oberste Datenschützer der Hansestadt Hamburg, Johannes Caspar. Dieser warnt in der aktuellen Ausgabe des Printmagazins Der Spiegel, dass man nicht leichtfertig mit biometrischen Merkmalen umgehen sollte. "Fingerabdrücke sollte man nicht für alltägliche Authentifizierungsverfahren abgeben, insbesondere wenn sie in einer Datei gespeichert werden", sagte Caspar.
Apples Beschwichtigung hinsichtlich der Sicherheit dieser Methode lässt der Datenschützer nicht gelten: Caspar meint, dass der durchschnittliche Nutzer kaum kontrollieren könne, was Apps mit dem Smartphone machen und auf welche Daten und Informationen sie zugreifen.
Johannes Caspar rät den Nutzern zum "Grundsatz der Datensparsamkeit": Mit biometrischen Daten wie einem Fingerabdruck sollte man nicht leichtfertig umgehen, "schon gar nicht aus Bequemlichkeit", so der Datenschutzbeauftragte.
Apple versucht dagegen, seine Nutzer zu beruhigen und verweist auf mehrere Sicherheitsmechanismen: So werde der Fingerabdruck lediglich (verschlüsselt) auf dem iPhone 5S abgelegt, zudem handelt es sich dabei gar nicht um den gesamten Abdruck, sondern "nur" die relevanten eindeutigen Merkmale. Missbrauch durch Drittanbieter will man verhindern, indem App-Entwickler erst gar nicht auf den im Home-Button eingebauten Scanner zugreifen können.
Siehe auch: Apple verrät Details zum Fingerabdruck-Scanner
Zu den Kritikern gehört auch der oberste Datenschützer der Hansestadt Hamburg, Johannes Caspar. Dieser warnt in der aktuellen Ausgabe des Printmagazins Der Spiegel, dass man nicht leichtfertig mit biometrischen Merkmalen umgehen sollte. "Fingerabdrücke sollte man nicht für alltägliche Authentifizierungsverfahren abgeben, insbesondere wenn sie in einer Datei gespeichert werden", sagte Caspar.
Apples Beschwichtigung hinsichtlich der Sicherheit dieser Methode lässt der Datenschützer nicht gelten: Caspar meint, dass der durchschnittliche Nutzer kaum kontrollieren könne, was Apps mit dem Smartphone machen und auf welche Daten und Informationen sie zugreifen.
Johannes Caspar rät den Nutzern zum "Grundsatz der Datensparsamkeit": Mit biometrischen Daten wie einem Fingerabdruck sollte man nicht leichtfertig umgehen, "schon gar nicht aus Bequemlichkeit", so der Datenschutzbeauftragte.
Apple versucht dagegen, seine Nutzer zu beruhigen und verweist auf mehrere Sicherheitsmechanismen: So werde der Fingerabdruck lediglich (verschlüsselt) auf dem iPhone 5S abgelegt, zudem handelt es sich dabei gar nicht um den gesamten Abdruck, sondern "nur" die relevanten eindeutigen Merkmale. Missbrauch durch Drittanbieter will man verhindern, indem App-Entwickler erst gar nicht auf den im Home-Button eingebauten Scanner zugreifen können.
Siehe auch: Apple verrät Details zum Fingerabdruck-Scanner
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