5% Traffic: BND lauscht am Frankfurter DE-CIX mit
Heise Online unter Berufung auf einen Experten aus dem Umfeld des DE-CIX.
Und auch andere Quellen bestätigen dies - und werden sogar noch genauer. So beispielsweise Hans De With, der Vorsitzende der so genannten G10-Kommission, das Kontrollgremium, dass die Einschränkungen des Artikel 10 Grundgesetz, in dem das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis festgeschrieben ist, überwacht. Demnach würden deutsche Dienste im Schnitt auf etwa 5 Prozent des Datenverkehrs zugreifen. Vereinbart sei eine Obergrenze von 20 Prozent, die aber fast nie erreicht werde.
Bislang hatten sich die zuständigen Stellen lediglich dahingehend geäußert, dass ausländische Geheimdienste den DE-CIX nicht anzapfen. Dies sicherte auch Klaus Landefeld zu, der im Vorstand des Provider-Branchenverbandes Eco für Infrastrukturen und Netze zuständig ist. Wie er ausführte, würde eine Spiegelung der Ports, die sie beispielsweise der britische Geheimdienst bei Unterseekabeln vornimmt, nicht unbemerkt bleiben - einfach, weil sie technisch relativ aufwändig ist. Schließlich müssten entsprechend starke Glasfaserleitungen aus dem Rechenzentrum geleitet werden - was schon ohne entsprechende Speicherung und Weiterverarbeitung der Daten sehr kostspielig wäre.
Konkrete Angaben zum Zugriff der deutschen Dienste kann Landefeld nicht machen - das verbietet das G10-Gesetz. Er kritisierte allerdings, dass die Netzbetreiber mit der Verordnung einerseits geknebelt, in der aktuellen Situation, in der überall über solche Überwachungsmaßnahmen gesprochen wird, aber allein gelassen werden.
Technisch gesehen, könnten die Daten aber von US-Diensten unbemerkt aus dem DE-CIX abgeleitet werden, hieß es. Und zwar über das im RFC3954 standardisierte Netflow. Das ist in Deutschland illegal. Allerdings hängen in Frankfurt auch US-Unternehmen an den Peering-Punkten, bei denen die NSA sich unter Berufung auf die Anti-Terror-Gesetze in den USA einklinken könnte. Die Firmen stünden dann in der Zwickmühle - entweder sie verstoßen gegen deutsches oder US-Recht.
Dort steht mit dem DE-CIX der größte Internet-Knoten in Deutschland. Bis zu 2,5 Terabit pro Sekunde werden dort an Peering-Punkten unter den einzelnen Netzbetreibern ausgetauscht. Und einen Teil dieser Daten lassen sich der BND und andere "Bedarfsträger" ausleiten, wie es im Ton der deutschen Bürokratie heißt. Das berichtete
Und auch andere Quellen bestätigen dies - und werden sogar noch genauer. So beispielsweise Hans De With, der Vorsitzende der so genannten G10-Kommission, das Kontrollgremium, dass die Einschränkungen des Artikel 10 Grundgesetz, in dem das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis festgeschrieben ist, überwacht. Demnach würden deutsche Dienste im Schnitt auf etwa 5 Prozent des Datenverkehrs zugreifen. Vereinbart sei eine Obergrenze von 20 Prozent, die aber fast nie erreicht werde.
Bislang hatten sich die zuständigen Stellen lediglich dahingehend geäußert, dass ausländische Geheimdienste den DE-CIX nicht anzapfen. Dies sicherte auch Klaus Landefeld zu, der im Vorstand des Provider-Branchenverbandes Eco für Infrastrukturen und Netze zuständig ist. Wie er ausführte, würde eine Spiegelung der Ports, die sie beispielsweise der britische Geheimdienst bei Unterseekabeln vornimmt, nicht unbemerkt bleiben - einfach, weil sie technisch relativ aufwändig ist. Schließlich müssten entsprechend starke Glasfaserleitungen aus dem Rechenzentrum geleitet werden - was schon ohne entsprechende Speicherung und Weiterverarbeitung der Daten sehr kostspielig wäre.
Konkrete Angaben zum Zugriff der deutschen Dienste kann Landefeld nicht machen - das verbietet das G10-Gesetz. Er kritisierte allerdings, dass die Netzbetreiber mit der Verordnung einerseits geknebelt, in der aktuellen Situation, in der überall über solche Überwachungsmaßnahmen gesprochen wird, aber allein gelassen werden.
Technisch gesehen, könnten die Daten aber von US-Diensten unbemerkt aus dem DE-CIX abgeleitet werden, hieß es. Und zwar über das im RFC3954 standardisierte Netflow. Das ist in Deutschland illegal. Allerdings hängen in Frankfurt auch US-Unternehmen an den Peering-Punkten, bei denen die NSA sich unter Berufung auf die Anti-Terror-Gesetze in den USA einklinken könnte. Die Firmen stünden dann in der Zwickmühle - entweder sie verstoßen gegen deutsches oder US-Recht.
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