Las Vegas: Bug in Poker-Automat wirft Fragen auf
Im Spieler-Paradies Las Vegas versucht die Staatsanwaltschaft derzeit zwei Männer strafrechtlich zu belangen, die unter Ausnutzung eines Firmware-Bugs hohe Gewinne aus Glücksspiel-Automaten holten - aber mit wenig Aussicht auf Erfolg.
In der ersten Instanz wurde die Klage, die sich auf ein Gesetz gegen Computer-Betrug stützte, abgewiesen. Jetzt hat sich das Bezirksgericht mit dem Fall zu befassen. Der eigentliche Vorfall liegt allerdings schon etwas zurück: Im Sommer des Jahres 2009 wurden die Sicherheits-Verantwortlichen des Silverton Casinos in Las Vegas darauf aufmerksam, dass die jetzt Angeklagten hohe Gewinne an Spielautomaten machten, berichtete das US-Magazin Wired.
Vor allem ein "Game King"-Pokerautomat hatte es den beiden angetan. Eine Maschine, die von der Glücksspielbehörde des US-Bundesstaates Nevada direkt nach ihrer Nutzung durch sie sichergestellt wurde, zeigte beispielsweise an, dass der Spieler in den letzten drei Partien jeweils mit Höchstbeträgen eingestiegen und immer gewonnen hatte. 8.200 Dollar sollte sein Gewinn betragen - bei einem recht geringen Einsatz von lediglich 10 Dollar.
Bei einer Untersuchung des EEPROM, auf dem die Firmware mit dem Spiel gespeichert ist, zeigte sich, dass in dem System seit Jahren ein Firmware-Bug existiert, der nun erstmals ausgenutzt wurde. Vor Gericht stellt sich nun allerdings die Frage, ob die Täter dafür tatsächlich belangt werden können. Denn das fragliche Gesetz richtet sich im Grunde gegen Angreifer, die ein Computer-System manipulieren um unbefugten Zugriff zu erhalten.
"In den meisten Betrugsfällen bei Glücksspiel-Automaten geht es um Leute, die einen Magneten im Schuh haben oder die Maschine mit Elektroschocks manipulieren", erklärte der Anwalt Andrew Leavitt, der die Verteidigung übernommen hat. Seine Klienten hätten allerdings nicht gegen die Regeln des Automaten selbst verstoßen - und nur das dürfe von Belang sein. "Sie haben lediglich Knöpfe, die zu drücken nicht untersagt ist, in einer bestimmten Reihenfolge betätigt", so Leavitt.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte hingegen, dass die komplexe Reihenfolge, mit der die Buttons gedrückt wurden, eher einem Hacking-Angriff als einem normalen Pokerspiel entsprechen. Denn um so zu gewinnen, wie die Angeklagten, mussten mehrere, aufeinander aufbauende Partien gespielt und zum jeweils richtigen Zeitpunkt Geld nachgeworfen werden.
Um dem Bug auf die Schliche zu kommen, hatte einer der Beschuldigten sehr viel gespielt. Selbst nach Aussage seines Verteidigers seien hier durchaus Anzeichen von Sucht zu erkennen. Und genau dies könnte eine Verurteilung verhindern. Denn der Fehler wurde eher durch Zufall entdeckt, als in einer von zahlreichen Spielen ein Button zu früh gedrückt wurde. Eine gezielte Untersuchung der integrierten Firmware erfolgte nicht.
Vor allem ein "Game King"-Pokerautomat hatte es den beiden angetan. Eine Maschine, die von der Glücksspielbehörde des US-Bundesstaates Nevada direkt nach ihrer Nutzung durch sie sichergestellt wurde, zeigte beispielsweise an, dass der Spieler in den letzten drei Partien jeweils mit Höchstbeträgen eingestiegen und immer gewonnen hatte. 8.200 Dollar sollte sein Gewinn betragen - bei einem recht geringen Einsatz von lediglich 10 Dollar.
Bei einer Untersuchung des EEPROM, auf dem die Firmware mit dem Spiel gespeichert ist, zeigte sich, dass in dem System seit Jahren ein Firmware-Bug existiert, der nun erstmals ausgenutzt wurde. Vor Gericht stellt sich nun allerdings die Frage, ob die Täter dafür tatsächlich belangt werden können. Denn das fragliche Gesetz richtet sich im Grunde gegen Angreifer, die ein Computer-System manipulieren um unbefugten Zugriff zu erhalten.
"In den meisten Betrugsfällen bei Glücksspiel-Automaten geht es um Leute, die einen Magneten im Schuh haben oder die Maschine mit Elektroschocks manipulieren", erklärte der Anwalt Andrew Leavitt, der die Verteidigung übernommen hat. Seine Klienten hätten allerdings nicht gegen die Regeln des Automaten selbst verstoßen - und nur das dürfe von Belang sein. "Sie haben lediglich Knöpfe, die zu drücken nicht untersagt ist, in einer bestimmten Reihenfolge betätigt", so Leavitt.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte hingegen, dass die komplexe Reihenfolge, mit der die Buttons gedrückt wurden, eher einem Hacking-Angriff als einem normalen Pokerspiel entsprechen. Denn um so zu gewinnen, wie die Angeklagten, mussten mehrere, aufeinander aufbauende Partien gespielt und zum jeweils richtigen Zeitpunkt Geld nachgeworfen werden.
Um dem Bug auf die Schliche zu kommen, hatte einer der Beschuldigten sehr viel gespielt. Selbst nach Aussage seines Verteidigers seien hier durchaus Anzeichen von Sucht zu erkennen. Und genau dies könnte eine Verurteilung verhindern. Denn der Fehler wurde eher durch Zufall entdeckt, als in einer von zahlreichen Spielen ein Button zu früh gedrückt wurde. Eine gezielte Untersuchung der integrierten Firmware erfolgte nicht.
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Christian Kahle
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