DSL-Vectoring kommt, aber mit Einschränkungen
Die Bundesnetzagentur hat heute ihre Pläne vorgestellt, mit denen die Einführung der Vectoring-Technologie zur VDSL-Beschleunigung durch die Deutsche Telekom reguliert werden soll.
Das Problem besteht hier darin, dass eine Vergrößerung der Bandbreite auf 100 Megabit pro Sekunde voraussetzt, dass der jeweilige Anbieter vollen Zugang zum fraglichen Kabelverzweiger - das sind die grauen Verteilerkästen am Straßenrand - hat. Denn Vectoring basiert im Wesentlichen auf einer besseren Störungsunterdrückung, für die aber alle Leitungen geprüft werden müssen, um Interferrenzen auszugleichen. Dies funktioniert nicht, wenn einzelne Leitungen unter der Kontrolle von Konkurrenten stehen.
Der Entwurf der Bundesnetzagentur sieht nun vor, dass die Telekom ihren Wettbewerbern den Zugang zur letzten Meile an bisher noch nicht erschlossenen Kabelverzweigern grundsätzlich weiterhin gewähren muss. Damit kann auch in Zukunft jedes Unternehmen - Telekom und Wettbewerber - überall VDSL erschließen.
Die Telekom kann den Zugang zu den Kabelverzweigern aber unter besonderen Bedingungen verweigern, damit sie selbst oder ein anderes Unternehmen dort Vectoring einsetzen kann. Voraussetzung für eine Zugangsverweigerung sei, dass es in dem Gebiet bereits ein zweites Festnetz gibt, die Telekom mehr Leitungen erschlossen hat als ein Wettbewerber und als Ersatz für den Zugang zur dort ein angemessenes Bitstromprodukt anbietet, so die Behörde.
In Gebieten ohne zweite Festnetzinfrastruktur kann die Telekom dagegen einem Wettbewerber den Zugang zur Leitung für VDSL nicht verweigern, wenn dieser den Kabelverzweiger als Erster für Breitbandtechnik erschlossen hat, er seinerseits Vectoring einsetzt und im Rahmen eines offenen Netzzugangs ebenfalls ein angemessenes Bitstromprodukt anbietet.
Für Kabelverzweiger, die Wettbewerber bereits an ihr eigenes Netz angebunden haben, ändert sich erst einmal nichts. Hier können die Unternehmen die von der Telekom angemieteten Leitungen weiter für VDSL-Anschlüsse betreiben und dort auch künftig weitere Leitungen für VDSL schalten lassen. Allerdings müssen Wettbewerber an solchen Verzweigern ab 2017 selbst Vectoring einsetzen und ein Bitstromprodukt anbieten, wenn die Telekom das von ihnen verlangt.
Der Entwurf der Bundesnetzagentur sieht nun vor, dass die Telekom ihren Wettbewerbern den Zugang zur letzten Meile an bisher noch nicht erschlossenen Kabelverzweigern grundsätzlich weiterhin gewähren muss. Damit kann auch in Zukunft jedes Unternehmen - Telekom und Wettbewerber - überall VDSL erschließen.
Die Telekom kann den Zugang zu den Kabelverzweigern aber unter besonderen Bedingungen verweigern, damit sie selbst oder ein anderes Unternehmen dort Vectoring einsetzen kann. Voraussetzung für eine Zugangsverweigerung sei, dass es in dem Gebiet bereits ein zweites Festnetz gibt, die Telekom mehr Leitungen erschlossen hat als ein Wettbewerber und als Ersatz für den Zugang zur dort ein angemessenes Bitstromprodukt anbietet, so die Behörde.
In Gebieten ohne zweite Festnetzinfrastruktur kann die Telekom dagegen einem Wettbewerber den Zugang zur Leitung für VDSL nicht verweigern, wenn dieser den Kabelverzweiger als Erster für Breitbandtechnik erschlossen hat, er seinerseits Vectoring einsetzt und im Rahmen eines offenen Netzzugangs ebenfalls ein angemessenes Bitstromprodukt anbietet.
Für Kabelverzweiger, die Wettbewerber bereits an ihr eigenes Netz angebunden haben, ändert sich erst einmal nichts. Hier können die Unternehmen die von der Telekom angemieteten Leitungen weiter für VDSL-Anschlüsse betreiben und dort auch künftig weitere Leitungen für VDSL schalten lassen. Allerdings müssen Wettbewerber an solchen Verzweigern ab 2017 selbst Vectoring einsetzen und ein Bitstromprodukt anbieten, wenn die Telekom das von ihnen verlangt.
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Christian Kahle
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