Schaar wirft Sicherheits-Hardlinern Unredlichkeit vor

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat den Verfechtern einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung Unredlichkeit vorgeworfen, da sie diese selbst bei unpassendsten Gelegenheiten fordern.
In seinem Blog verweist Schaar auf einen Fall aus dem Jahr 2009, als die Vorratsdatenspeicherung kurzzeitig durchgeführt wurde, bis die das Bundesverfassungsgericht stoppte. Angeblich wäre dieser ohne die Verfügbarkeit der entsprechend gespeicherten Verbindungsdaten nicht aufzuklären gewesen.

Damals ging es um einen Mord, den ein in England lebender Mann den Ehegatten seiner Geliebten aus Deutschland umbrachte. Die Tat war sorgfältig geplant, um ein Zusammenleben der beiden Frischverliebten zu ermöglichen. Um sich ein Alibi zu verschaffen, reisten sie in die Türkei in den Urlaub, den der Geliebte letztlich unterbrach, um den Mord in Deutschland durchzuführen.

Während dieser Zeit kommunizierten die Beteiligten per Handy und Festnetz miteinander. "Anders als vielfach suggeriert speichern die Provider einen Großteil der im Rahmen eines Telekommunikationsvorgangs anfallenden Daten noch mehrere Monate zu Abrechnungszwecken", so Schaar. Das gilt ganz besonders für internationale Verbindungen. Die Polizei klärte die Sache auf Basis dieser Daten bereits nach 16 Tagen auf und sei so überhaupt nicht auf die Vorratsdatenspeicherung angewiesen gewesen.

Aber auch in vielen anderem Fällen werde schlicht behauptet, dass ohne die anlasslose Speicherung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung eine Aufklärung von Straftaten kaum möglich sei. Entweder, so Schaar, wissen es die Ermittler tatsächlich nicht besser - dann müssten sie über die bereits bestehenden Möglichkeiten besser aufgeklärt werden. Oder die Forderung nach einer Vorratsdatenspeicherung ist "bei vielen Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden zwischenzeitlich zu einem Reflex mutiert". In beiden Fällen hilft es dann nicht, diese umfassende Überwachung der Bevölkerung auch tatsächlich wieder einzuführen.

"Genau aus diesem Grund halte ich auch den gebetsmühlenartig wiederholten Ruf nach einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung für unredlich. Gerade die hiermit immer wieder verbundenen Hinweise auf einen vermeintlichen Verlust von Sicherheit und eine Beschränkung der effektiven Polizeiarbeit führt dazu, dass gegenüber der Bevölkerung ein einseitiges und somit falsches Bild gezeichnet wird. Wer aber immer wieder hört, dass es ohne Vorratsdatenspeicherung nicht geht, fängt irgendwann an selber daran zu glauben, auch wenn es ein beweisbarer Irrglaube ist", führte Schaar aus und rief die Beteiligten zu mehr Gründlichkeit in der Debatte auf.
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