Diablo 3: Frist der Abmahnung endet diesen Freitag
abgemahnt, da dieser angeblich auf der Verpackung von Diablo 3 nur unzureichend auf den Onlinezwang des Spiels hinweist. Dort heißt es zwar, dass eine Internetverbindung sowie eine Registrierung bei Battle.net zum Spielen erforderlich sind, der Verbraucherzentrale sind diese Angaben allerdings zu ungenau, da aus ihnen nicht ausdrücklich hervorgeht, dass eine permanente Verbindung zu den Servern von Blizzard erforderlich ist.
Auch dass die Spieleserver unmittelbar nach der Veröffentlichung von Diablo 3 zeitweilig nicht erreichbar waren und Käufer des Titels diesen daher nicht spielen konnten (Fehler 37) war ein weiterer Grund für die Abmahnung durch den VZBV. Dieser hatte dem Spielehersteller Blizzard deswegen dazu aufgefordert, bis zum 20. Juli eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Angaben auf der Verpackung zu ändern.
Dem war dieser jedoch nicht nachgekommen. Stattdessen hatte Blizzard lediglich eine Stellungnahme abgegeben, wie das Magazin 'PC Games' berichtet. Dem VZBV genügte diese jedoch nicht, weshalb man dem Publisher eine erneute Frist bis zum kommenden Freitag setzte. Verspricht Blizzard auch dann nicht, den Hinweis auf der Spielepackung anzupassen, will die Verbraucherzentrale mit dem Fall vor Gericht ziehen.
"Die uns von Blizzard übersandte Antwort fanden wir unzureichend und haben eine letzte Frist zur Stellungnahme bis zum 27. Juli 2012 gesetzt. Sollte uns eine weitere Stellungnahme auch nicht überzeugen, werden wir voraussichtlich Klageauftrag erteilen, um die offenen Fragen gerichtlich klären zu lassen.", zitiert die PC-Games aus einem Schreiben der Verbraucherzentrale.
Sollte der Fall tatsächlich gerichtlich geklärt werden müssen, dürfte dabei dann vor allem die Kritik an den Verpackungshinweisen im Vordergrund stehen, da die Serverprobleme inzwischen weitestgehend behoben sind. Zwar liegt die von Blizzard abgegebene Stellungnahme nicht öffentlich vor, jedoch hatte sich vor wenigen Tagen Blizzard-Boss Mike Morhaime in einem offenen Brief zu den anfänglichen Serverproblemen geäußert: Man hatte schlicht die große Nachfrage nach dem Spiel unterschätzt und nicht genügend Spieleserver bereitgestellt.
Diablo-3-Download bei Gamesrocket.de
Vergangenen Monat hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) den Spiele-Entwickler Blizzard Auch dass die Spieleserver unmittelbar nach der Veröffentlichung von Diablo 3 zeitweilig nicht erreichbar waren und Käufer des Titels diesen daher nicht spielen konnten (Fehler 37) war ein weiterer Grund für die Abmahnung durch den VZBV. Dieser hatte dem Spielehersteller Blizzard deswegen dazu aufgefordert, bis zum 20. Juli eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Angaben auf der Verpackung zu ändern.
Dem war dieser jedoch nicht nachgekommen. Stattdessen hatte Blizzard lediglich eine Stellungnahme abgegeben, wie das Magazin 'PC Games' berichtet. Dem VZBV genügte diese jedoch nicht, weshalb man dem Publisher eine erneute Frist bis zum kommenden Freitag setzte. Verspricht Blizzard auch dann nicht, den Hinweis auf der Spielepackung anzupassen, will die Verbraucherzentrale mit dem Fall vor Gericht ziehen.
"Die uns von Blizzard übersandte Antwort fanden wir unzureichend und haben eine letzte Frist zur Stellungnahme bis zum 27. Juli 2012 gesetzt. Sollte uns eine weitere Stellungnahme auch nicht überzeugen, werden wir voraussichtlich Klageauftrag erteilen, um die offenen Fragen gerichtlich klären zu lassen.", zitiert die PC-Games aus einem Schreiben der Verbraucherzentrale.
Sollte der Fall tatsächlich gerichtlich geklärt werden müssen, dürfte dabei dann vor allem die Kritik an den Verpackungshinweisen im Vordergrund stehen, da die Serverprobleme inzwischen weitestgehend behoben sind. Zwar liegt die von Blizzard abgegebene Stellungnahme nicht öffentlich vor, jedoch hatte sich vor wenigen Tagen Blizzard-Boss Mike Morhaime in einem offenen Brief zu den anfänglichen Serverproblemen geäußert: Man hatte schlicht die große Nachfrage nach dem Spiel unterschätzt und nicht genügend Spieleserver bereitgestellt.
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