Asus darf Tablet weiter Transformer Prime nennen
Vergangenen Dezember hat der Spielzeughersteller Hasbro das taiwanesische Technik-Unternehmen Asus wegen des Namens seines Android-Tablets Transformer Prime verklagt. Nun wurde die Forderung nach einem Verkaufsstopp abgewiesen, der zuständige Richter sah keine Verwechslungsgefahr mit den Auto-Robotern Transformers.
Wie die Seite 'paidContent' berichtet, hat Asus in der juristischen Auseinandersetzung um den Namen "Transformer" einen Etappensieg erringen können: Das Gericht entschied, dass zwischen Hasbros Spielzeugmarke und dem Android-Tablet von Asus keine Verwechslungsgefahr bestehe.

Zuvor hatte der US-amerikanische Spielwarenhersteller bei seiner in Kalifornien eingereichten Klage behauptet, dass Asus die geschützten Marken (die Dachmarke Transformers sowie Optimus Prime, dem Anführer der Autobots) zu einer Produktbezeichnung für sein neues Android-Tablet zusammengewürfelt hat.
Das Unternehmen verlangte Schadenersatz und argumentierte, dass Konsumenten glauben könnten, dass die Asus-Tablets mit dem Hasbro-Franchise verbunden seien. Der Spielwarenhersteller merkte dabei an, dass man außerdem eine animierte TV-Serie namens "Transformers: Prime" produziere, die sich speziell den Abenteuern von Optimus Prime widme.
Das wurde vom Gericht zwar bestätigt und auch festgehalten, eine Verwechslungsgefahr sah der Richter aber dennoch nicht: "Es gibt nichts Gimmick-haftes am Eee Pad Transformer oder dem Eee Pad Transformer Prime, außerdem kann nicht gesagt werden, dass es irgendeine Ähnlichkeit in der Nutzung oder der Funktionalität zwischen den Produkten von Hasbro und Asus gibt."
Das Gericht meinte zudem, dass der englische Begriff "transform" eine präzise Beschreibung der Einsatzmöglichkeit des Tablets darstelle, da man mit Hilfe einer ansteckbaren Tastatur in einen "Laptop-Computer transformieren" könne. Der Fall ist damit aber nicht erledigt, das Gericht hat aktuell nur den von Hasbro geforderten sofortigen Verkaufsstopp abgewiesen, eine Verhandlung folgt also noch.

Zuvor hatte der US-amerikanische Spielwarenhersteller bei seiner in Kalifornien eingereichten Klage behauptet, dass Asus die geschützten Marken (die Dachmarke Transformers sowie Optimus Prime, dem Anführer der Autobots) zu einer Produktbezeichnung für sein neues Android-Tablet zusammengewürfelt hat.
Das Unternehmen verlangte Schadenersatz und argumentierte, dass Konsumenten glauben könnten, dass die Asus-Tablets mit dem Hasbro-Franchise verbunden seien. Der Spielwarenhersteller merkte dabei an, dass man außerdem eine animierte TV-Serie namens "Transformers: Prime" produziere, die sich speziell den Abenteuern von Optimus Prime widme.
Das wurde vom Gericht zwar bestätigt und auch festgehalten, eine Verwechslungsgefahr sah der Richter aber dennoch nicht: "Es gibt nichts Gimmick-haftes am Eee Pad Transformer oder dem Eee Pad Transformer Prime, außerdem kann nicht gesagt werden, dass es irgendeine Ähnlichkeit in der Nutzung oder der Funktionalität zwischen den Produkten von Hasbro und Asus gibt."
Das Gericht meinte zudem, dass der englische Begriff "transform" eine präzise Beschreibung der Einsatzmöglichkeit des Tablets darstelle, da man mit Hilfe einer ansteckbaren Tastatur in einen "Laptop-Computer transformieren" könne. Der Fall ist damit aber nicht erledigt, das Gericht hat aktuell nur den von Hasbro geforderten sofortigen Verkaufsstopp abgewiesen, eine Verhandlung folgt also noch.
Thema:
Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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