Ministerin will Datenschutz aus AGB herauslösen
"Die Zustimmung zur Datenweitergabe darf nicht mehr im Kleingedruckten verschwinden", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Will ein Anbieter Informationen über seine Nutzer zukünftig weiter verwenden, um beispielsweise die Auslieferung von Werbung zu optimieren, muss er sich dafür eine gesonderte Erlaubnis einholen.
Dies kann beispielsweise erfolgen, indem nicht nur eine Checkbox angeklickt werden muss, in der sich der Nutzer mit den Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt, sondern eine zweite Schaltfläche nach der Genehmigung zur Datenweitergabe eingeblendet wird. So solle zumindest sichergestellt werden, dass der Anwender eine bewusste Entscheidung darüber treffen kann, ob er mit der weitergehenden Nutzung seiner hinterlassenen Daten einverstanden ist.
"Auch wenn einige Nutzer es nicht wissen oder wahrhaben wollen: Sie bezahlen mit dem Gold des digitalen Zeitalters - mit ihren persönlichen Daten", erklärte Leutheusser-Schnarrenberger ihren Vorstoß. Die zusätzliche Schaltfläche wird letztlich wohl kaum Nutzer davon abhalten, einen gewünschten Dienst auch zu verwenden. Sie kann aber das Bewusstsein dafür, dass gerade kostenlose Angebote im Netz gerade vom Sammeln von Daten leben, stärken.
Bisher gibt es allerdings noch keinen Zeitplan für die Einführung einer entsprechenden Regelung. Die Bundesjustizministerin wird sie aber wohl noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr auf die Agenda setzen wollen.
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Christian Kahle
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