Facebook verliert Streit mit Verbraucherschützern
Das Social Network Facebook hat eine bereits länger währende Auseinandersetzung mit deutschen Verbraucherschützern verloren. Der inzwischen entschärfte Friend Finder wurde nun auch in einem Urteil des Landgerichts Berlin als rechtswidrig eingestuft. Aber auch verschiedene Teile der Geschäftsbedingungen sind nicht mit deutschen Gesetzen vereinbar.
"Das Urteil ist ein Meilenstein. Facebook und Co. müssen den Datenschutz in Europa respektieren", kommentierte Gerd Billen, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), die Entscheidung. Beim Friend Finder kritisierte das Gericht, dass die Facebook-Mitglieder dazu verleitet werden, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook sind. Diese erhalten daraufhin eine Einladung, ohne dazu eine Einwilligung erteilt zu haben.
Das Gericht urteilte, die Nutzer müssten klar und deutlich informiert werden, dass durch den Friend Finder ihr gesamtes Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt wird. Dies findet bislang nicht statt. Zwar hat Facebook die Anwendung inzwischen leicht modifiziert, nach Auffassung des VZBV allerdings nicht ausreichend. "Dass man Facebook sein komplettes Adressbuch überlässt, ist nach wie vor nicht ohne Weiteres erkennbar", kritisierte Billen.
Weiterhin urteilte das Gericht, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr bleiben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder. Facebook darf diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden.
Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter außerdem die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Zudem müsse Facebook sicherstellen, dass es über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert, heißt es in dem Urteil.
Das Gericht urteilte, die Nutzer müssten klar und deutlich informiert werden, dass durch den Friend Finder ihr gesamtes Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt wird. Dies findet bislang nicht statt. Zwar hat Facebook die Anwendung inzwischen leicht modifiziert, nach Auffassung des VZBV allerdings nicht ausreichend. "Dass man Facebook sein komplettes Adressbuch überlässt, ist nach wie vor nicht ohne Weiteres erkennbar", kritisierte Billen.
Weiterhin urteilte das Gericht, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr bleiben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder. Facebook darf diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden.
Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter außerdem die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Zudem müsse Facebook sicherstellen, dass es über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert, heißt es in dem Urteil.
Thema:
Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
Metras Aktienkurs in Euro
Videos zum Thema Facebook
- The Social Reckoning: Erster Trailer zum brisanten Facebook-Thriller
- Super Bowl 2026: Oakley Meta-Brillen halten epische Sportmomente fest
- WhatsApp: Wie man ungewollte Gruppen-Einladungen vermeidet
- Super Bowl 2025: Eine Banane für Chris Pratt und Chris Hemsworth
- Mehr als eine Kamerabrille? Die Ray-Ban-Meta-Smart Glasses im Test
The Social Network im Preis-Check
Beiträge aus dem Forum
-
Facebook Werbung
Ler-Khun -
Facebook sperrt meinen Account und verlangt zum Entsperren Foto
Doodle -
Abfrage der Datenschutzeinstellungen bei jedem Neustart.
DK2000 -
Keine Anzeige meiner Beiträge in Facebook
IsabellaKrystynek -
deutscher Warcraft 3 Discord / deutsche Warcraft 3 Community Facebook
thielemann03 -
Forum und Newsseite datenschutzfreundlicher machen
DanielDuesentrieb -
Facebook Newsfeed Frage
Schlutopia
Neue Downloads
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- Aktuelle Technik-Blitzangebote von Amazon im Überblick
- One UI 9.5: Samsung führt interne Tests durch - Diese Geräte sind dabei
- Pwn2Own: Erneute Schlappe für Samsung - S26 gleich mehrfach gehackt
- Microsoft lockt Apple-Nutzer mit 1000 Dollar Eintauschprämie
- Linux-Vater Torvalds: KI zum Programmieren ist eine "Einstiegsdroge"
- Webb entdeckt Wasserwolken auf weit entferntem Braunen Zwerg
- Ende der GeForce RTX 5090? Nvidia-Top-Chip nur noch für Profi-GPUs
Videos
Neueste Downloads
Beliebte Nachrichten
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
OFFLINE Echtzeit-Übersetzer?
ichliebecomputer - Gestern 23:51 Uhr -
Karlsruher Manifest zur Digitalen Souveränität
d-hubs - Gestern 22:53 Uhr -
Neu - TrueNAS 27.0.0-RC.1 (Release Candidate 1) :
d-hubs - Gestern 09:37 Uhr -
Neues zu einer "Europäischen Bewegung"
d-hubs - Gestern 09:17 Uhr -
Version: KillerPDF v1.8.80 ist freigegeben
d-hubs - Vorgestern 09:09 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen