Megaupload-Mitgründer auf Kaution freigelassen
Nachdem ein neuseeländisches Gericht die Fluchtgefahr von Mathias Ortmann, dem Mitgründer des vor knapp einem Monat geschlossenen Filehosters Megaupload, zunächst als zu hoch eingeschätzt hat, wurde der 40-Jährige nun doch auf Kaution freigelassen.
Wie 'TorrentFreak' berichtet, wurde der Deutsche nun von Richter David McNaughton auf freien Fuß gesetzt, über die Höhe der Kaution wurden allerdings keine näheren Angaben gemacht. Die Freilassung erfolgte allerdings nur unter strengen Auflagen: So darf Ortmann das Internet in keiner Weise benutzen und wird außerdem von der Polizei streng überwacht.
Nach Angaben der US-Bundesbehörde FBI war Mathias Ortmann bei Megaupload der zweite Mann hinter Kim Schmitz alias Kim Dotcom, der immer noch hinter neuseeländischen Gittern sitzt. Ursprünglich sollte Ortmann bereits am 26. Januar auf freien Fuß gesetzt werden, allerdings fanden US-amerikanischen Ermittler Diskrepanzen rund um die Finanzen von Ortmann.
Copyright-Verstöße werden im US-Auslieferungsantrag offenbar nicht aufgelistet
So gab das FBI an, dass der Megaupload-Mitgründer zwischen 2005 und 2010 etwa 14,5 Millionen Dollar beim Filehoster eingenommen haben soll, im Jahr 2011 kamen dann weitere drei Millionen dazu. Im Rahmen der Ermittlungen fand man auf Ortmanns Konten allerdings insgesamt 20,2 Millionen Dollar vor, also rund 3,5 Millionen mehr als erwartet bzw. angegeben.
Zwei weitere Angeklagte, der niederländische Chef-Programmierer Bram van der Kolk und der deutsche Megaupload-Marketing-Chef Finn Batato, sind bereits zuvor auf Kaution entlassen worden. Gründer und Firmenchef Kim Schmitz bleibt vorerst weiter in Haft, nächste Woche soll es hierzu neuerlich eine Anhörung vor Gericht geben.
In der Zwischenzeit haben die Verhandlungen bezüglich einer Auslieferung der Angeklagten in die USA begonnen: Wie 'Computerworld' berichtet, berufen sich die US-Behörden auf eine UN-Vereinbarung zum organisierten Verbrechen. Nach Angaben eines für die US-Regierung tätigen Anwalts werden im Auslieferungsantrag keinerlei Urheberrechtsverstöße aufgelistet. Hintergrund dafür dürfte sein, dass das neuseeländische Recht eine Auslieferung nur bei schweren Verstößen, genauer gesagt erst ab einer vierjährigen Gefängnisstrafe, vorsieht.
Bei Copyright-Verstößen beträgt in Neuseeland die maximal mögliche Strafe zwar fünf Jahre, allerdings erwarten Rechtsexperten ein zähes Ringen vor Gericht, das bis vor das Höchstgericht des Landes gehen dürfte.
Nach Angaben der US-Bundesbehörde FBI war Mathias Ortmann bei Megaupload der zweite Mann hinter Kim Schmitz alias Kim Dotcom, der immer noch hinter neuseeländischen Gittern sitzt. Ursprünglich sollte Ortmann bereits am 26. Januar auf freien Fuß gesetzt werden, allerdings fanden US-amerikanischen Ermittler Diskrepanzen rund um die Finanzen von Ortmann.
Copyright-Verstöße werden im US-Auslieferungsantrag offenbar nicht aufgelistet
So gab das FBI an, dass der Megaupload-Mitgründer zwischen 2005 und 2010 etwa 14,5 Millionen Dollar beim Filehoster eingenommen haben soll, im Jahr 2011 kamen dann weitere drei Millionen dazu. Im Rahmen der Ermittlungen fand man auf Ortmanns Konten allerdings insgesamt 20,2 Millionen Dollar vor, also rund 3,5 Millionen mehr als erwartet bzw. angegeben.
Zwei weitere Angeklagte, der niederländische Chef-Programmierer Bram van der Kolk und der deutsche Megaupload-Marketing-Chef Finn Batato, sind bereits zuvor auf Kaution entlassen worden. Gründer und Firmenchef Kim Schmitz bleibt vorerst weiter in Haft, nächste Woche soll es hierzu neuerlich eine Anhörung vor Gericht geben.
In der Zwischenzeit haben die Verhandlungen bezüglich einer Auslieferung der Angeklagten in die USA begonnen: Wie 'Computerworld' berichtet, berufen sich die US-Behörden auf eine UN-Vereinbarung zum organisierten Verbrechen. Nach Angaben eines für die US-Regierung tätigen Anwalts werden im Auslieferungsantrag keinerlei Urheberrechtsverstöße aufgelistet. Hintergrund dafür dürfte sein, dass das neuseeländische Recht eine Auslieferung nur bei schweren Verstößen, genauer gesagt erst ab einer vierjährigen Gefängnisstrafe, vorsieht.
Bei Copyright-Verstößen beträgt in Neuseeland die maximal mögliche Strafe zwar fünf Jahre, allerdings erwarten Rechtsexperten ein zähes Ringen vor Gericht, das bis vor das Höchstgericht des Landes gehen dürfte.
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