Niederlage für Apple im Geschmacksmuster-Streit
Dreht sich der Wind nun endgültig gegen Apple? Anfangs fuhr das kalifornische Unternehmen (bzw. dessen Anwälte) einen Sieg mach dem anderen ein, nun mischen sich aber immer mehr Niederlagen dazu.
In der schier unendlichen Geschichte im Streit um die so genannten Geschmacksmuster, die Apple seit einer ganzen Weile vor Gericht gegen Android-Hersteller, allen voran Samsung, durchzusetzen versucht, kommen nun immer häufiger Niederlagen dazu.
Wie 'Allaboutsamsung' unter Berufung auf die niederländische Seite 'Webwereld' berichtet, ist der iPad-und iPhone-Hersteller in Den Haag ein zweites Mal gescheitert. Das Gericht hat erneut einen Antrag (bzw. die Berufung) Apples abgewiesen, in dem ein Verkaufsstopp des Samsung Galaxy Tab 10.1 gefordert worden war.
Das Gericht in Den Haag sah genügend Unterschiede zwischen iPad und Galaxy Tab 10.1
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass das Galaxy Tab 10.1 weit genug vom Geschmacksmuster Apples entfernt sei. Das Gericht folgte der Argumentation der Samsung-Anwälte und stellte fest, dass das von Apple 2004 eingetragene Geschmacksmuster eine sehr generelle Form schütze. Außerdem sah das Gericht genügend Unterschiede zwischen den beiden Geräten, sodass nichts gegen eine Koexistenz von iPad und Galaxy Tab spreche.
Der Streit der beiden Unternehmen rund um Tablet-Geschmacksmuster ist damit aber noch lange nicht zu Ende: Am 31. Januar geht es am Oberlandesgericht Düsseldorf weiter. Dort wird an diesem Tag verkündet, ob Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1 die Geschmacksmuster verletzt.
Wie 'Allaboutsamsung' unter Berufung auf die niederländische Seite 'Webwereld' berichtet, ist der iPad-und iPhone-Hersteller in Den Haag ein zweites Mal gescheitert. Das Gericht hat erneut einen Antrag (bzw. die Berufung) Apples abgewiesen, in dem ein Verkaufsstopp des Samsung Galaxy Tab 10.1 gefordert worden war.
Das Gericht in Den Haag sah genügend Unterschiede zwischen iPad und Galaxy Tab 10.1
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass das Galaxy Tab 10.1 weit genug vom Geschmacksmuster Apples entfernt sei. Das Gericht folgte der Argumentation der Samsung-Anwälte und stellte fest, dass das von Apple 2004 eingetragene Geschmacksmuster eine sehr generelle Form schütze. Außerdem sah das Gericht genügend Unterschiede zwischen den beiden Geräten, sodass nichts gegen eine Koexistenz von iPad und Galaxy Tab spreche.
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