Patente: Erfolg für Motorola im Streit mit Apple
Das Landgericht Mannheim hat im Patentstreit zwischen den beiden Unternehmen Motorola und Apple eine Entscheidung getroffen. Der in Illinois ansässige Elektronikhersteller konnte diesbezüglich einen Erfolg verbuchen.
Ende dieser Woche untersagte das deutsche Gericht dem Hard- und Softwarehersteller aus Cupertino, in Deutschland Geräte anzubieten, die gegen gültige Patente von Motorola verstoßen sollen. Auf welche Modelle man sich in diesem Urteil bezieht, ist unklar. Welche Auswirkungen diese Entscheidung auf den Verkauf von Apple-Geräten in Deutschland haben wird, ist ebenfalls noch ungewiss.
Grundsätzlich sieht Apple diese Angelegenheit aktuell sehr gelassen. Gegenüber 'CNet' teilte man mit, dass es sich noch um keine Entscheidung des Falles handle. Die Fähigkeit, in Deutschland Produkte zu verkaufen, werde dadurch nicht beeinträchtigt. Gegen das Urteil wird das US-amerikanische Unternehmen den eigenen Angaben zufolge vorgehen.
In dem veröffentlichten Urteil wird wie bereits angesprochen nicht näher auf die betroffenen Elektronikgeräte eingegangen. Wirft man jedoch einen Blick auf die technische Beschreibung der Patente, so liegt es nahe, dass zahlreiche Produkte von Apple damit gemeint sein könnten.
Bei den angesprochenen Patenten geht es um übliche Verfahren, die beispielsweise das Senden eines Kommunikationssignals und die Synchronisierung von Nachrichteninformation unter einer Gruppe von Empfängern beschreiben. Ein großer Teil solcher grundlegender Technik-Patente wurde Motorola zugesprochen. Aus diesem Grund interessiert sich auch der US-amerikanische Internetkonzern Google besonders an der Handy-Sparte von Motorola.
Grundsätzlich sieht Apple diese Angelegenheit aktuell sehr gelassen. Gegenüber 'CNet' teilte man mit, dass es sich noch um keine Entscheidung des Falles handle. Die Fähigkeit, in Deutschland Produkte zu verkaufen, werde dadurch nicht beeinträchtigt. Gegen das Urteil wird das US-amerikanische Unternehmen den eigenen Angaben zufolge vorgehen.
In dem veröffentlichten Urteil wird wie bereits angesprochen nicht näher auf die betroffenen Elektronikgeräte eingegangen. Wirft man jedoch einen Blick auf die technische Beschreibung der Patente, so liegt es nahe, dass zahlreiche Produkte von Apple damit gemeint sein könnten.
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