FSK prüft auf Wunsch zukünftig auch Webseiten
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) weitet ihre Tätigkeit für den Jugendmedienschutz nun auch auf das Internet aus. Die in Wiesbaden ansässige Institution unterstützt Anbieter von Webseiten bei der jugendschutzkonformen Gestaltung ihrer Online-Angebote.
Der förmliche Anerkennungsbescheid für FSK.online wurde der Organisation gestern im Deutschen Filmhaus in Wiesbaden überreicht. Über ihn hatte die zuständige Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) zu entscheiden.
"Mit Blick auf die für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wichtige Alterskennzeichnung soll es künftig keinen Unterschied machen, ob Filme offline oder online im Internet angeboten werden. Die Erweiterung des Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs der FSK um den Online-Sektor hat zur Folge, dass die Bedeutung der FSK weiter zunehmen wird", sagte der hessische Staatsminister Axel Wintermeyer anlässlich der Verleihung.
Unternehmen mit Online-Angeboten können sich ab sofort der eigens eingerichteten Abteilung FSK.online als Mitglied anschließen. Als anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle soll diese eine effektive Jugendschutzberatung sowie besonderen Schutz vor Aufsichts- und Ordnungswidrigkeitsverfahren bieten.
Webseitenanbieter können ihre Mitgliedschaft durch ein entsprechendes Gütesiegel für User sichtbar machen. Die Serviceleistungen von FSK.online reichen vom Einmal-Check von Internetseiten über Beratungs- und Schulungsangebote bis hin zur Übernahme der Funktion des gesetzlich vorgeschriebenen Jugendschutzbeauftragten.
Die FSK, die über 30 Beschäftigte verfügt, wird erst einmal drei Mitarbeiter abstellen, die sich ausschließlich mit der Prüfung von Online-Angeboten beschäftigen. Unterstützt werden diese wie auch bei Filmen, Werbespots und anderen Videos durch ehrenamtliche Helfer.
"Mit Blick auf die für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wichtige Alterskennzeichnung soll es künftig keinen Unterschied machen, ob Filme offline oder online im Internet angeboten werden. Die Erweiterung des Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs der FSK um den Online-Sektor hat zur Folge, dass die Bedeutung der FSK weiter zunehmen wird", sagte der hessische Staatsminister Axel Wintermeyer anlässlich der Verleihung.
Unternehmen mit Online-Angeboten können sich ab sofort der eigens eingerichteten Abteilung FSK.online als Mitglied anschließen. Als anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle soll diese eine effektive Jugendschutzberatung sowie besonderen Schutz vor Aufsichts- und Ordnungswidrigkeitsverfahren bieten.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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