Facebook: Nutzerdaten sind "Geschäftsgeheimnis"
Das soziale Netzwerk hat einer österreichischen Initiative die Herausgabe deren eigener Nutzerdaten zum Teil verweigert. Das Argument: Diese Daten seien ein "Geschäftsgeheimnis" und "geistiges Eigentum" Facebooks.
Wem gehören persönliche Daten, die Facebook sammelt? Nicht dem Benutzer, zumindest nicht gänzlich, meint das soziale Netzwerk. Die Mitglieder der österreichischen Initiative "Europe versus Facebook" hatten unter Berufung auf das EU-Datenschutzrecht die Herausgabe ihrer Nutzerdaten bei der europäischen Niederlassung des Unternehmens in Irland angefordert.
Facebook bezeichnet persönliche Daten u. a. als geistiges Eigentum
Das Unternehmen ist laut EU-Recht verpflichtet, solchen Anfragen innerhalb von 40 Tagen nachzukommen. Facebook habe diese Zeitspanne zur Herausgabe zunächst "ignoriert", wie die Studentengruppe auf der Webseite der Initiative schreibt. In dort veröffentlichten E-Mails bittet Facebook um Geduld, aufgrund zahlreicher Anfragen sei man nicht in der Lage, alle fristgerecht zu bearbeiten.
Was die Mitglieder von "Europe versus Facebook" sicherlich noch mehr gewundert haben dürfte: Facebook hat ihnen nur einen Teil der Daten herausgegeben. Das Argument des sozialen Netzwerkes: Die restlichen Informationen seien "Geschäftsgeheimnisse", "geistiges Eigentum" und "überproportional schwierig zu übermitteln".
Bei den zurückgehaltenen Daten handelt es sich vor allem um solche, die die Facebook-Gegner als "heikel" bezeichnen. Dazu zählen die Daten aus der umstrittenen Gesichtserkennung, die "Gefällt mir"-Informationen, die Facebook auf externen Seiten sammelt sowie jene aus dem "Friend Finder" und von synchronisierten Handys.
Die Macher von "Europe versus Facebook" bezeichnen das Verhalten von Facebook als "erschreckend" und vermuten, "dass Facebook nach den ersten 22 Anzeigen gegen deren Geschäftspraktiken keine weiteren Beweismittel liefern will." Max Schrems, Sprecher der Initiative, fasste gegenüber 'ORF.at' zusammen: "Unsere Gesichter sind jetzt also geistiges Eigentum von Facebook. Das ist absurd."
Siehe auch: Der Hamburger Datenschutzbeauftragte fordert Ende der Gesichtserkennung
Facebook bezeichnet persönliche Daten u. a. als geistiges Eigentum
Das Unternehmen ist laut EU-Recht verpflichtet, solchen Anfragen innerhalb von 40 Tagen nachzukommen. Facebook habe diese Zeitspanne zur Herausgabe zunächst "ignoriert", wie die Studentengruppe auf der Webseite der Initiative schreibt. In dort veröffentlichten E-Mails bittet Facebook um Geduld, aufgrund zahlreicher Anfragen sei man nicht in der Lage, alle fristgerecht zu bearbeiten.
Was die Mitglieder von "Europe versus Facebook" sicherlich noch mehr gewundert haben dürfte: Facebook hat ihnen nur einen Teil der Daten herausgegeben. Das Argument des sozialen Netzwerkes: Die restlichen Informationen seien "Geschäftsgeheimnisse", "geistiges Eigentum" und "überproportional schwierig zu übermitteln".
Bei den zurückgehaltenen Daten handelt es sich vor allem um solche, die die Facebook-Gegner als "heikel" bezeichnen. Dazu zählen die Daten aus der umstrittenen Gesichtserkennung, die "Gefällt mir"-Informationen, die Facebook auf externen Seiten sammelt sowie jene aus dem "Friend Finder" und von synchronisierten Handys.
Die Macher von "Europe versus Facebook" bezeichnen das Verhalten von Facebook als "erschreckend" und vermuten, "dass Facebook nach den ersten 22 Anzeigen gegen deren Geschäftspraktiken keine weiteren Beweismittel liefern will." Max Schrems, Sprecher der Initiative, fasste gegenüber 'ORF.at' zusammen: "Unsere Gesichter sind jetzt also geistiges Eigentum von Facebook. Das ist absurd."
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