Vorratsdaten: Bund reagiert gelassen auf EU-Brief

Die Bundesregierung hat gelassen auf das durch die EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren reagiert, das vor einiger Zeit wegen der fehlenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch einen blauen Brief aus Brüssel eingeleitet wurde.
Die Brüsseler Richtlinie sei sehr wohl "im deutschen Recht teilweise umgesetzt", heißt es in einer Antwort, aus der das Nachrichtenmagazin 'Focus' (heutige Ausgabe) zitiert. Während Union und FDP intern noch um Details dieses Instruments in der Verbrechensbekämpfung ringen, gibt sich die Regierung gegenüber Brüssel zuversichtlich.

Man wies darauf hin, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte an den EU-Vorgaben bemängelt hatte, dass die Speicherung "weniger in die Privatsphäre eingreifend hätte geregelt werden können". Diese Einwände werde Deutschland nun schon "im Vorgriff auf eine künftige Neuregelung" der Brüsseler Richtlinie in seine Regelung einfließen lassen.

Offenbar glaubt man in Berlin also wohl nicht daran, dass die EU-Richtlinie in ihrer aktuellen Fassung lange Bestand haben wird. Zu viele Probleme hatten sich ergeben. So sind mehrere Regierungen damit gescheitert, die Vorgaben in nationales Recht umzuwandeln, weil die entsprechenden Gesetze gegen die jeweiligen Verfassungen verstießen - so beispielsweise in Rumänien und Tschechien.

Auch in Deutschland verhielt es sich nicht anders. Hier hatte das Bundesverfassungsgericht das bereits in Kraft getretene Gesetz überprüft. Letztlich wurde die gesamte Regelung für nichtig erklärt und die Telekommunikationsunternehmen und Provider zur unverzüglichen Löschung der bereits gespeicherten Vorratsdaten aufgefordert.

Seitdem setzten verschiedene Politiker bei jedem sicherheitsrelevanten Vorfall eine neue Ausarbeitung des Gesetzes auf die Tagesordnung. Der Prozess geht aber nur sehr langsam voran und es ist damit zu rechnen, dass sich erneut massiver Widerstand formiert, wenn es ernsthaft darum geht, eine nur geringfügig entschärfte Version in Gesetzesform zu gießen.
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