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Neben den Filmportalen soll der 38 Jahre alte Bodenleger aus Leipzig auch diverse Filehoster betrieben haben, auf denen die angebotenen Filme gespeichert wurden. In den Justizunterlagen heißt es, dass der Beschuldigte eine "dauerhafte und umfassende Schädigung der Film- und Fernsehwirtschaft" angestrebt hat und "die öffentliche Ordnung nachhaltig gefährdet".
Dirk B. ist bereits vorbestraft. Im Juni 2004 wurde er vom Landgericht Leipzig zu einer Geldstrafe in Höhe von 3900 Euro verurteilt. Seine damalige Website "saugstube" soll mindestens 15 Hollywood-Filme bereitgehalten haben. Kino.to wies nach den Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft mehr als eine Million Links auf "geschützte Filmwerke aus Film und Fernsehen" auf. Zudem sind monatlich etwa 131.000 hinzugekommen.
Die Beschuldigten sollen laut den Behörden jährliche Einnahmen in zweistelliger Millionenhöhe gehabt haben. Dirk B. erhielt davon mindestens einen einstelligen Millionenbetrag. Den Betreibern wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorgeworfen.
Dirk B. ist bereits vorbestraft. Im Juni 2004 wurde er vom Landgericht Leipzig zu einer Geldstrafe in Höhe von 3900 Euro verurteilt. Seine damalige Website "saugstube" soll mindestens 15 Hollywood-Filme bereitgehalten haben. Kino.to wies nach den Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft mehr als eine Million Links auf "geschützte Filmwerke aus Film und Fernsehen" auf. Zudem sind monatlich etwa 131.000 hinzugekommen.
Die Beschuldigten sollen laut den Behörden jährliche Einnahmen in zweistelliger Millionenhöhe gehabt haben. Dirk B. erhielt davon mindestens einen einstelligen Millionenbetrag. Den Betreibern wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorgeworfen.
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