Niederlande verankern Netzneutralität per Gesetz
Laut einem Bericht von 'Radio Netherlands Worldwide' muss das Gesetz jetzt noch vom niederländischen Senat bestätigt werden. Allerdings gibt es aktuell keine Anzeichen, dass dieser die Regelung blockieren wird. Damit wären die Niederlande das erste Land in Europa, in dem das Prinzip der Netzneutralität gesetzlich festgeschrieben wird.
Den Anbietern von Internet-Zugängen wird dabei vorgeschrieben, dass sie alle Dienste, die über IP-Verbindungen bereitgestellt werden, gleichrangig behandeln müssen. Als erste konkrete Auswirkung müssten somit die Betreiber von Mobilfunknetzen ihre Blockadehaltung gegenüber der Nutzung von VoIP-Software auf Smartphones aufgeben.
Aktuell gestattet beispielsweise Vodafone NL seinen Smartphone-Kunden die Nutzung von Skype nur, wenn eine zusätzliche Gebühr entrichtet wird. Nach dem gleichen Prinzip will auch KPN eigentlich zukünftig verfahren. Diese Geschäftspolitik müssten die Unternehmen aufgeben, wenn das Gesetz seine Wirkung entfaltet. Erst recht gilt das für T-Mobile, in deren Netz die Nutzung von VoIP-Diensten komplett verboten ist.
Das Gesetz unterbindet auch Vorhaben mancher Netzbetreiber, für die Durchleitung des Traffics von datenintensiven Diensten wie YouTube entweder vom Anbieter oder vom Nutzer zusätzliche Gebühren verlangen zu wollen, wenn diese gleichberechtigt zu anderen Diensten behandelt werden sollen.
Die Telekommunikations-Unternehmen drohen allerdings damit, ihre Tarife zu ändern, wenn die Regelung in Kraft tritt. Statt einer monatlichen Pauschale sollen die Nutzer dann abhängig von ihrem Traffic-Aufkommen zur Kasse gebeten werden. Begründet wird dies damit, dass der immer weiter zunehmende Datenverkehr zu hohe Kosten verursacht und deshalb nicht ausreichend Kapital für den weiteren Infrastruktur-Ausbau wie beispielsweise der Einführung von 4G-Mobilfunk zur Verfügung stünde.
Wirtschaftsminister Maxime Verhagen betonte hingegen die Bedeutung eines freien Netzes für die Bevölkerung. Er geht davon aus, dass das Gesetz eine Vorbildwirkung für andere europäische Staaten haben wird.
Den Anbietern von Internet-Zugängen wird dabei vorgeschrieben, dass sie alle Dienste, die über IP-Verbindungen bereitgestellt werden, gleichrangig behandeln müssen. Als erste konkrete Auswirkung müssten somit die Betreiber von Mobilfunknetzen ihre Blockadehaltung gegenüber der Nutzung von VoIP-Software auf Smartphones aufgeben.
Aktuell gestattet beispielsweise Vodafone NL seinen Smartphone-Kunden die Nutzung von Skype nur, wenn eine zusätzliche Gebühr entrichtet wird. Nach dem gleichen Prinzip will auch KPN eigentlich zukünftig verfahren. Diese Geschäftspolitik müssten die Unternehmen aufgeben, wenn das Gesetz seine Wirkung entfaltet. Erst recht gilt das für T-Mobile, in deren Netz die Nutzung von VoIP-Diensten komplett verboten ist.
Das Gesetz unterbindet auch Vorhaben mancher Netzbetreiber, für die Durchleitung des Traffics von datenintensiven Diensten wie YouTube entweder vom Anbieter oder vom Nutzer zusätzliche Gebühren verlangen zu wollen, wenn diese gleichberechtigt zu anderen Diensten behandelt werden sollen.
Die Telekommunikations-Unternehmen drohen allerdings damit, ihre Tarife zu ändern, wenn die Regelung in Kraft tritt. Statt einer monatlichen Pauschale sollen die Nutzer dann abhängig von ihrem Traffic-Aufkommen zur Kasse gebeten werden. Begründet wird dies damit, dass der immer weiter zunehmende Datenverkehr zu hohe Kosten verursacht und deshalb nicht ausreichend Kapital für den weiteren Infrastruktur-Ausbau wie beispielsweise der Einführung von 4G-Mobilfunk zur Verfügung stünde.
Wirtschaftsminister Maxime Verhagen betonte hingegen die Bedeutung eines freien Netzes für die Bevölkerung. Er geht davon aus, dass das Gesetz eine Vorbildwirkung für andere europäische Staaten haben wird.
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Christian Kahle
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