Regierung entscheidet sich für Gratis-Warteschleifen
Nach dem heute vom Kabinett verabschiedeten Entwurf des Telekommunikationsgesetzes sollen unter anderem Warteschleifen künftig in der Regel kostenfrei sein. Eine entsprechende Verpflichtung wird voraussichtlich ab dem kommenden Jahr gelten.
Aber auch für den Fall des Wechsels eines Anschluss-Anbieters wurde eine neue Regelung gefunden. Die Verbraucher dürfen demnach bei einem Anbieterwechsel nicht längere Zeit ohne Anschluss dastehen. Der Dienst darf höchstens für einen Tag unterbrochen sein.
Die Gesetzesnovelle sieht außerdem vor, dass Internet-Provider realistischere Angaben über die zu erwartenden Bandbreiten in ihrer Werbung machen. Weiterhin können Nutzer ihren Anschluss zukünftig bei einem Umzug mitnehmen, ohne, dass dies eine Verlängerung der Vertragslaufzeit zur Folge hat. Voraussetzung ist aber, dass diese Leistung auch am neuen Standort verfügbar ist.
"Wir freuen uns, dass die Bundesregierung das Gros unserer Forderungen aufgegriffen hat", sagte Gerd Billen, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Damit die Regelungen greifen, seien aber auch spürbare Sanktionen für den Fall der Nichteinhaltung notwendig.
Aus Sicht des VZBV sind aber bei den Warteschleifen zu lange Übergangsfristen vorgesehen. So soll es bei der Kostenfreiheit telefonischer Warteschleifen eine Übergangslösung geben, nach der für zwölf Monate ab Inkrafttreten der Neureglung zunächst nur die ersten zwei Minuten kostenfrei sein sollen.
Anders sieht dies hingegen der IT-Branchenverband BITKOM. Dieser verweist auf die vergleichsweise hohen Investitionen, die für entsprechende Umrüstungen notwendig sind. So betreiben gerade kleinere Unternehmen ihre Hotlines in der Regel noch über die normale Telefonanlage. Für die Umstellung zwischen kostenfreier Warteschleife und gebührenpflichtigem Beratungsgespräch ist aber eine rein netzbasierte Lösung erforderlich.
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Christian Kahle
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